Hat die Stadt dem früheren Leiter der Auslandsabteilung im Klinikum zu Recht fristlos gekündigt? Das Arbeitsgericht Stuttgart befand: nein. Nun muss das Landesarbeitsgericht entscheiden.

Stuttgart - Am heutigen Dienstag geht vor dem Landesarbeitsgericht einmal mehr um die Aufarbeitung des Skandals in der Auslandsabteilung des Klinikums. Die Frage ist: War die fristlose Kündigung, welche die Stadt Anfang März 2017 gegen den damaligen Leiter der International Unit (IU), Andreas Braun, ausgesprochen hat, rechtmäßig? Das Arbeitsgericht Stuttgart hatte die Frage im Februar 2018 verneint. Die Stadt ist in Berufung gegangen.

 

Im Dezember 2015 wurde durch einen Bericht des städtischen Rechnungsprüfungsamtes erstmals auf die Vorgänge in der IU hingewiesen, auch auf mögliche dolose Handlungen, worunter im Jargon der Wirtschaftsprüfer unter anderem Bilanzmanipulationen, Untreue oder Unterschlagungen zu verstehen sind.

Was bedeutet: „in gebotener Eile handeln?“

Ein Geschäft mit der Behandlung von 370 Kriegsversehrten aus Libyen war 2014 aus dem Ruder gelaufen. Die Stadt blieb bei dem Projekt (Volumen: 26 Millionen Euro) auf Forderungen von 9,4 Millionen Euro sitzen. Später wurde klar, dass der Vertrag verdeckt 30 Prozent Vermittlerprovisionen enthielt. Bei einem Beratervertrag mit Kuwait für den Aufbau einer orthopädischen Klinik (Volumen: 46 Millionen Euro), der im Februar 2014 unterschrieben wurde, waren 20 Millionen Euro verdeckte Provisionen einkalkuliert; entsprechende Leistungen hat man nicht festgestellt.

Das Arbeitsgericht hat in seiner Urteilsbegründungdie Auffassung vertreten, nach dem Bericht Ende 2015 hätte die Stadt in der „gebotenen Eile“ handeln müssen, was nicht geschehen sei. Nach dem Bekanntwerden von kündigungsrelevanten Sachverhalten muss für eine sofortige Trennung eine Zwei-Wochen-Frist eingehalten werden. Die Stadt sieht das anders. Sie hat einige Zeit nach dem ersten Bericht eine Anwaltskanzlei mit der Aufarbeitung der Vorgänge beauftragt. Diese hat im Oktober 2016 einen ersten Zwischenbericht vorgelegt, im Februar 2017 ihren Abschlussbericht. Erst nach dieser umfassenden und detailreichen Darstellung der Vorgänge in der IU sah sich die Stadt rechtlich im Stande, dem Leiter der später aufgelösten Auslandsabteilung zu kündigen. Wer in der Sache nun richtig liegt, soll das Landesarbeitsgericht klären.

Der Klinikskandal: Worum geht es?

Das Auslandsgeschäft des Stuttgarter Klinikums vor allem mit Patienten aus dem arabischen Raum ist lange und anfangs mit Erfolg von der International Unit abgewickelt worden.

Die fragwürdigen Praktiken bei diesen Geschäften wurde ruchbar, als bei der Behandlung von rund 370 kriegsgeschädigten Patienten aus Libyen städtische Forderungen von 9,4 Millionen Euro offen blieben. Bei einem Beratervertrag mit Kuwait für den Aufbau einer orthopädischen Klinik (Volumen: 46 Millionen Euro) waren 20 Millionen Euro verdeckte Provisionen einkalkuliert; entsprechende Leistungen wurden nicht festgestellt.

Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen insgesamt 21 Personen in ganz Deutschland. Der Verdacht: Betrug, Bestechung, Untreue.

Politisch geht es um die Frage, ob Ex-Krankenhausbürgermeister Werner Wölfle (Grüne) seiner Führungs- und Kontrollfunktion gerecht geworden ist.