Ein Abt stirbt – und in seinen Unterlagen finden sich Hinweise auf ein Millionenvermögen. Woher es stammt, ist unklar. Doch dass es im Sinne der Kirche verwendet wird, steht nach einem Urteil des Oberlandesgerichts jetzt wohl endgültig fest.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Neresheim/Stuttgart - Der Klosterverein Neresheim (Ostalbkreis) darf sein rätselhaftes Millionenvermögen voraussichtlich behalten. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit hat das Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) die Forderung der Kläger auf Herausgabe eines Teils der Summe abgewiesen und damit drei Urteile des Ellwanger Landgerichts bestätigt. Letztlich hätten die Ansprüche nicht hinreichend belegt werden können, sagte der vorsitzende Richter Oliver Mosthaf. Eine Revision ließ der 6. Zivilsenat nicht zu. Den Klägern bleibt nun noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH).

 

Das Vermögen, das insgesamt mehr als vier Millionen Euro betragen soll und das auf einem Wertpapierdepot in Krefeld und einem Spendenkonto in Ellwangen ruht, war nach dem Tod des ehemaligen Abts im Jahr 2013 aufgetaucht. Sein Nachfolger fand die Unterlagen in seinem privaten Nachlass. Das Geheimnis, woher das Geld stammte, hatte der Mönch allerdings mit in sein Grab genommen. Für eine Erklärung des Rechtsanwalts Walter Marcelli, der als ehemaliger Verwalter und Treuhänder des Kontos Ansprüche von Klägern angemeldet hatte, fehlten dem Gericht die Beweise.

Laut Marcelli handle es sich bei dem Depot um eine unselbstständige Stiftung namens Weinberg, von deren Erträgen das Kloster profitieren sollte. Bei der Auflösung der Stiftung müssten die Wertpapiere nach den Stiftungsgrundsätzen folglich den Geldgebern zurückgegeben werden. Vor Gericht traten jedoch nur zwei Förderer namentlich in Erscheinung: zwei ältere Damen, von denen nicht klar ist, inwieweit sie über den Prozess überhaupt informiert sind. Außerdem gab Marcelli an, eine Reihe weiterer anonymer Geldgeber zu vertreten.

Dem Gericht war dies zu wenig, zumal Marcelli fast ausnahmslos selbst verfasste Schriftstücke zum Beweis vorgelegt hatte. Es bleibe daher möglich, dass die Vermögenswerte dem Klosterverein „endgültig zugewendet worden“ seien oder „zumindest die jetzt vom Kläger beabsichtigten Dispositionen nicht im Einklang mit den getroffenen Absprachen“ stünden, erklärte Richter Mosthaf. Eine ebenfalls vorgelegte handschriftliche Einverständniserklärung des Abts aus dem Jahre 2004 liefere in den Augen des Gerichts ebenfalls keine Hinweise, wie mit dem Geld zu verfahren sei.

Während die Staatsanwaltschaft Krefeld mittlerweile seit drei Jahren gegen Marcelli im Zusammenhang mit den Klosterkonten wegen Geldwäsche ermittelt, ist man in Neresheim erleichtert. „Wir wollten Rechtssicherheit“, sagte Max Hohenberg, Sprecher des Prior-Administrators. Was mit den Millionen geschehe, werde die Klosterleitung entscheiden, sobald das Urteil rechtskräftig sei. Zwar ist die Sanierung der spatbarocken Klosterkirche von Balthasar Neumann abgeschlossen. Doch die Erhaltung der Klosterbauten sei eine fortwährende und kostspieliege Aufgabe. (Az. 6 U 156/14, 6 U 181/14, 6 U 183/14).