Red Notices“ dürfen nicht zu politischen Zwecken missbraucht werden. Im Fall Akhanli hat sich die Türkei wohl nicht daran gehalten. Inzwischen hat Interpol die Fahndungsmeldung gelöscht.

Lyon - Der Suchauftrag gegen den Kölner Autor Dogan Akhanli bei der internationalen Polizeiorganisation Interpol wurde entfernt. „Wir freuen uns, dass Interpol die „Red Notice“ gegen Doghan Akhanli gelöscht hat“, hieß es am Freitagabend aus dem Auswärtigen Amt in Berlin. Staatssekretär Walter Lindner stehe dazu mit seinem spanischen Kollegen in Kontakt. Unklar blieb zunächst, ob Akhanli Spanien damit wieder verlassen kann. Interpol erklärte am Abend auf Anfrage, die Organisation äußere sich nicht zu einzelnen Fällen. Zuständig seien die beteiligten Staaten.

 

Auf der Grundlage der „Red Notice“ („rote Notiz“ oder „rote Ausschreibung“) war Akhanli am vergangenen Samstag während eines Spanienurlaubs auf Betreiben der Türkei vorübergehend festgenommen worden. Spanien setzte den in der Osttürkei geborenen Autor aber nach einem Tag wieder auf freien Fuß - allerdings nur unter Auflagen. Er durfte das Land nicht verlassen, musste seinen Reisepass abgeben und sich einmal pro Woche bei den Behörden melden. Ihm drohte die Auslieferung an die Türkei, wo ihm schwere Verbrechen vorgeworfen werden.

Kein Suchauftrag im Namen von Interpol selbst

Mit einer „Red Notice“ kann ein Land dazu auffordern, eine gesuchte Person ausfindig zu machen und vorläufig festzunehmen. Es handelt sich nicht um einen Suchauftrag im Namen von Interpol selbst und nicht um einen internationalen Haftbefehl. Die Polizeiorganisation steuert lediglich die länderübergreifende Kooperation. Das heißt, jedes Land entscheidet selbst, wie es mit einem Fall umgeht.

Allerdings muss auch Interpol Suchaufträge prüfen. Laut Artikel 3 des Interpol-Statuts ist „jede Betätigung oder Mitwirkung in Fragen (...) politischen, militärischen, religiösen oder rassischen Charakters“ untersagt. Damit soll verhindert werden, dass die Organisation zur Verfolgung von Regimegegnern missbraucht wird. Auch Suchaufträge müssen diesem Grundsatz entsprechen. Liegen die Voraussetzungen für die Veröffentlichung einer „Red Notice“ nicht (mehr) vor, muss Interpol diese löschen.