Der Staatsanwalt wertet den gewaltsamen Tod zweier Menschen, deren Leichen voriges Jahr in Koffern im Schlossgarten gefunden worden waren, nicht mehr als Mord, sondern als Totschlag. Allerdings fordert der Staatsanwalt eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Stuttgart - Die Staatsanwaltschaft wertet den gewaltsamen Tod zweier Menschen, deren Leichen voriges Jahr in Koffern im Schlossgarten gefunden worden waren, nicht mehr als Mord, sondern als Totschlag. Allerdings fordert der Staatsanwalt eine lebenslange Freiheitsstrafe für den angeklagten Günter H. Dieser soll Ende Mai 2014 in seiner Wohnung in Gablenberg zwei Bekannte umgebracht haben. In besonders schweren Fällen sei bei Totschlag eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich, sagte der Staatsanwalt am Mittwoch in seinem Plädoyer. Der Angeklagte habe gleich zwei Menschen umgebracht und die Opfer dabei „übertötet“, so der Ankläger: Der Mann habe ihnen zahlreiche Schnitt- und Stichverletzungen zugefügt. Er soll versucht haben, den Mann zu enthaupten und dessen Glied abzutrennen.

 

Staatsanwalt: Motive nicht eindeutig zu klären

Als Gründe dafür, die Mordanklage fallen zu lassen, führte der Staatsanwalt mehrere Umstände auf, die sich in der Beweisaufnahme nicht zweifelsfrei hätten klären lassen. Vor allem die Motive für die Taten könnten nur vermutet werden. Zu Prozessbeginn hatte der Ankläger noch vorgetragen, dass Günter H. bei einem Trinkgelage in der Nacht zum 30. Mai 2014 seine Bekannten, die er aus der Trinkerszene vom Ostendplatz kannte, ermordet habe. Zunächst habe der 48 Jahre alte Arbeitslose den 50 Jahre alten Peter G. aus Eifersucht erschlagen, weil dieser mit Sylvia C. zusammengewesen sei, an der der Angeklagte ebenfalls Interesse gehabt habe. Als die 47-Jährige nach der Tat die Avancen von Günter H. abgewiesen habe, soll der Angeklagte zugestochen haben, um den Mord zu vertuschen.

Am Mittwoch sagte der Staatsanwalt, dass aus seiner Sicht nicht feststehe, wen Günter H. zuerst getötet habe. Die Motive Eifersucht und Vertuschen einer Straftat könnten nur vermutet werden. Zweifelsfrei sei der Angeklagte aber der Täter.

Angeklagter bleibt bei seiner Verschwörungstheorie

Die Verschwörungstheorie von Günter H., wonach die Ermittlungsbehörden die Leichen manipuliert hätten, um ihm die Schuld in die Schuhe zu scheiben, sei indes widerlegt. Dies hätte stattfinden müssen, bevor der Angeklagte ins Visier der Ermittler geriet. Tatsächlich sei Günter H. erst etwa eine Woche nach dem Auffinden der Toten unter Verdacht geraten. Der Angeklagte behauptet allerdings seit seiner Festnahme knapp zwei Wochen nach dem Auffinden der Leichen am 1. Juni 2014 , dass Sylvia C. Peter G. gehasst, ihn mit einem Band gewürgt und schließlich mit einem Feuerlöscher erschlagen habe. Danach habe die Frau, die depressiv gewesen sei, Suizid begangen, indem sie sich mit einem Band selbst stranguliert habe.

Der Verteidiger streute in seinem Plädoyer Zweifel an der Version des Staatsanwalts. Er betonte, dass es möglich sei, dass die Frau den Mann erschlagen habe. Es sei nicht auszuschließen, dass Günter H. danach im Suff einen Filmriss gehabt und im Streit Sylvia C. getötet habe. Dies könne DNA-Spuren des Getöteten unter den Fingernägeln der Frau und DNA der Frau an den Koffern erklären. Der Verteidiger forderte daher, seinen Mandanten im Falle von Peter G. freizusprechen. Bei Sylvia C. komme ein Totschlag in Betracht. Dafür seien sieben Jahre Haft angemessen.

Weitere Beweisanträge des Verteidigers

Am Dienstag, 31. März, soll das Urteil verkündet werden. Zuvor müssen die Richter allerdings noch über zwei Hilfsbeweisanträge beraten, die der Verteidiger im letzten Moment in seinem Plädoyer stellte. Der Anwalt will noch einen Zeugen hören, der behauptet, die Opfer am 30. Mai 2014 getroffen zu haben. Er fordert zudem ein Gutachten über einen blutigen kleinen Schuhabdruck auf einem Beweisstück, der nicht von Günter H. sein könne. Möglicherweise stamme er von Sylvia C.