Am Morgen werden noch zwei Zeugen gehört, dann werden erneut die Plädoyers gehalten: Nach zwei Monaten soll im Stuttgarter Koffermord-Prozess am Dienstag das Urteil gegen den 48-jährigen Angeklagten fallen.

Stuttgart - Zehn Monate nach dem Fund von zwei nackten, in Reisekoffern verpackten Leichen wird für Dienstagmittag das Urteil gegen einen 48-Jährigen erwartet. Ihm wird zweifacher Totschlag vorgeworfen. Ende Mai 2014 soll der gelernte Maurer betrunken zwei seiner Zechkumpanen umgebracht haben. Eine 47-Jährige war verblutet, ein 50-Jähriger wurde erschlagen. Beide wurden der Stuttgarter Obdachlosen-Szene zugerechnet. Der Angeklagte sieht sich als Opfer eines Justiz-Komplotts.

 

Lebenslange Haft gefordert

Der Staatsanwalt hat vergangene Woche auf eine lebenslange Haft plädiert, den Mordvorwurf gegen den 48-Jährigen aber fallengelassen. Nach Angaben seines Verteidigers komme beim Tod des 50-Jährigen nach wie vor auch die Frau als Täterin infrage. Zudem müsse beim Urteil erheblich die „Minderung des Hemmungsvermögens“ durch Alkohol in Betracht gezogen werden. Er plädierte auf maximal sieben Jahre.

Der Angeklagte hielt bis zum Schluss an einer Komplott-Theorie fest: Die Leichen seien von der Gerichtsmedizin manipuliert worden, um ihm die Sache anzuhängen. In Wahrheit habe die stark depressive Frau den Mann erschlagen und sich dann selbst das Leben genommen. Er habe die Leichen nur in die Koffer gepackt und diese im Schlossgarten abgestellt. Im Prozess sei nicht bewiesen worden, dass es anders gewesen sein könnte.

Obwohl die Plädoyers schon gehalten wurden, werden am Dienstagmorgen noch zwei neue Zeugen aus dem Umfeld und von der Polizei gehört. Die Kammer hatte Anträgen aus dem Plädoyer des Verteidigers dazu am Freitag zugestimmt. Anschließend muss laut Landgericht erneut plädiert werden, bevor es dann zum Urteilsspruch kommen kann.

Nüchtern sei der Angeklagte „freundlich und hilfsbereit“, sagte der Staatsanwalt. Unter Alkohol werde er jedoch extrem aggressiv, was auch diverse Vorstrafen wegen Körperverletzungen zeigten. Auch zur Tatzeit stand er unter Bewährung. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sei zwingend, eine Sicherungsverwahrung nach der Haft aber nicht. Das Motiv habe nicht abschließen geklärt werden können. In der Anklage war noch von einer Beziehungstat die Rede.