Spätestens 2038 soll das letzte deutsche Kohlekraftwerk vom Netz gehen, kommende Woche sollen die Gesetze beschlossen werden. Ein Zwischenschritt sind Verträge mit den Braunkohle-Betreibern, die nun vorliegen. Und deutlich machen, dass es auch schneller gehen könnte.

Berlin - Die Vorbereitungen für den deutschen Kohleausstieg bis spätestens 2038 kommen voran. Das Bundeskabinett stimmte am Mittwoch einem Vertrag des Bundes mit Braunkohle-Unternehmen zu, der das Abschalten der Kraftwerke schon ab diesem Jahr und Entschädigungen von 4,35 Milliarden Euro regelt. Unterschrieben werden und in Kraft treten kann der Vertrag aber erst, wenn das Gesetz zum Kohleausstieg beschlossen ist. Das soll kommende Woche im Bundestag und im Bundesrat passieren. Bis dahin sind noch einige Fragen zu klären.

 

Vor eineinhalb Jahren hatten in der Kohlekommission Wirtschaft, Politik und Umweltverbände ein Konzept für den Ausstieg aus der Stromproduktion mit Braun- und Steinkohle vorgelegt. Seitdem verhandeln Bundesregierung, Länder, Unternehmen und Bundestag über die Umsetzung. Für die beiden Gesetze zum Kohleausstieg und die Hilfen zum Strukturwandel beschloss die Bundesregierung am Mittwoch sogenannte Formulierungshilfen fürs Parlament - sie sollen helfen, das Verfahren zu beschleunigen. Offen bleiben vor allem noch Fragen zum Steinkohle-Ausstieg, etwa zu Entschädigungen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) nannte den Braunkohle-Vertrag einen Meilenstein. „Damit steht fest: Wir werden das Zeitalter der Kohleverstromung planbar und wirtschaftlich vernünftig beenden.“ Zugleich würden Zukunftsperspektiven in Kohleregionen geschaffen. Da sind vor allem die Lausitz, das Mitteldeutsche Revier und das Rheinische Revier, betroffen sind insbesondere Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Der Vertrag soll auch den Erhalt des Hambacher Forsts sichern

In dem öffentlich-rechtlichen Braunkohle-Vertrag wird deutlich, dass es mit dem Kohleausstieg auch schneller gehen könnte. Er stellt klar, dass der Abschalt-Termin für Kraftwerke um drei Jahre vorgezogen werden kann und es dafür keine zusätzliche Entschädigung gibt, wenn der Bund dies fünf Jahre vor dem früheren Datum beschließt. Zudem schreibt er fest, dass politische Entscheidungen, die Kohlekraftwerke unwirtschaftlich machen könnten, nicht zu zusätzlichen Ansprüchen führen - etwa, wenn der CO2-Preis steigt, Energiesteuern sich ändern oder erneuerbare Energien schneller ausgebaut werden.

Kritiker hatten befürchtet, dass der Bund sich selbst über den Vertrag den klimapolitischen Handlungsspielraum nehmen könnte - und zeigten sich erleichtert. „Der Kohleausstieg wird schneller kommen, als viele gucken können“, sagte der Chef des Umwelt-Dachverbands Deutscher Naturschutzring, Kai Niebert. Das Gesetz zum Kohleausstieg werde sich immer mehr zur „Rückfalloption“ entwickeln.

Der Vertrag soll auch den Erhalt des umkämpften Hambacher Forsts in Nordrhein-Westfalen sichern. „Durch die Einhaltung des Stilllegungspfads kann sichergestellt werden, dass der Hambacher Forst (...) erhalten bleibt“, heißt es darin. Der Konzern RWE werde den Wald, der zu einem Symbol des Widerstands gegen klimaschädlichen Kohlestrom geworden ist, „nicht für den Tagebau in Anspruch nehmen.“

Mit Blick auf den notwendigen, aber aufwendigen und teuren Rückbau der riesigen Tagebaue stellt der Vertrag klar, dass die Entschädigung - 2,6 Milliarden Euro für RWE, 1,75 Milliarden für die Leag - genutzt werden muss, „die Tagebaufolgekosten rechtzeitig abzudecken“. Die Unternehmen sagen mit dem Vertrag außerdem zu, auf Klagen gegen den Kohleausstieg zu verzichten.