Es ist das gute Recht der S-21-Gegner, ihre Position juristisch überprüfen zu lassen. Ob es sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt, kommentiert Christian Milankovic.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Stuttgart - Für Gegner von Stuttgart 21 sind es bewegte Wochen. Erst erzielt Eisenhart von Loeper, Jurist und Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S 21, einen Erfolg indem er erreicht, dass Passagen aus Kanzleramtsakten öffentlich werden und so der politische Entscheidungsprozess transparenter wird. Dann muss die Bahn gegenüber dem Aufsichtsrat einräumen, dass sie massive Terminschwierigkeiten beim milliardenschweren Umbau des Stuttgarter Bahnknotens hat und vom Risikopuffer nicht mehr viel übrig ist. Damit bestätigen die S-21-Macher immer wieder von der Gegnerschaft artikulierte Befürchtungen.

 

Die Kritiker also auf der Siegerstraße? Nein, denn das Bundesverwaltungsgericht hat mit seiner Entscheidung einen nicht minder häufig wiederholten Vorwurf entkräftet, wonach eine finanzielle Beteiligung der Stadt nicht zulässig sei – ja gar gegen die Verfassung verstoße.

Mit weiterem juristischen Nachkarten setzen die Gegner ihren Rückhalt aufs Spiel. Nicht wenige Menschen verstehen ohnehin nicht, warum sie derart verbissen den juristischen Kampf gegen ein Projekt führen, das seine demokratische Legitimation aus der Volksabstimmung von 2011 bezieht. Das Argument der Gegner, damals sei nur über eine finanzielle Beteiligung des Landes, nicht aber über das Projekt in Gänze abgestimmt worden, ist formal richtig – und verfängt doch nicht. Wäre des Plebiszit anders ausgegangen und die Bahn hätte den Landesanteil anderweitig finanziert, wäre der Vorwurf im Raum gestanden, die S-21-Macher missachteten den Wählerwillen.