Das von Grün-Rot geplante Gesetz zur Informationsfreiheit könnte eine Enttäuschung werden. Es ist so angelegt, dass viele Auskunftsbegehren entweder ins Leere laufen oder ganz ausbleiben, kommentiert StZ-Redakteur Andreas Müller.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Was lange währt, wird endlich gut? Wenn das Sprichwort stimmt, dann würde Baden-Württemberg ein geradezu fabelhaftes Gesetz zur Informationsfreiheit bekommen. Geschlagene vier Jahre dürften verstrichen sein, bis die von Grün-Rot verheißenen Regeln für mehr Transparenz endlich in Kraft treten werden. Leider zeugt der lange Anlauf nicht vom Bemühen, ein entsprechend fortschrittliches Gesetz zu erarbeiten, sondern vor allem von dem Gezerre innerhalb der Koalition. Anders als den Grünen ist der SPD der freie Zugang zu amtlichen Informationen kein Herzensanliegen, sondern eher ein unvermeidliches Übel.

 

Entsprechend mutlos sind die Eckpunkte ausgefallen, die nun unter Federführung eines bremsenden Innenministeriums erarbeitet wurden. Vordergründig scheint das geplante Gesetz tatsächlich für mehr Transparenz sorgen zu wollen. Doch die Tücke steckt wie so oft im Detail. Womöglich abschreckende Gebühren, eine lange Liste von Ausnahmen und der Verzicht auf eine Abwägung bei (angeblichen) Geschäftsgeheimnissen – viele Auskunftsbegehren werden so ins Leere laufen oder gleich ganz unterbleiben. Richtig ist der Ansatz, künftig möglichst viele Informationen ungefragt offenzulegen. Doch das dazu notwendige Umdenken wird durch ein halbherziges Gesetz gewiss nicht gefördert.