Beim Kleinanlegerschutzgesetz
bräuchte es ehrgeizigere Regeln – und mehr Personal für die Aufsicht, meint StZ-Finanzkorrespondentin Barbara Schäder.

Korrespondenten: Barbara Schäder (bsa)

Frankfurt - Die Skandale um die Pleite der Windenergie-Firma Prokon und die Frankfurter Finanzgruppe S&K haben Zehntausenden von Anlegern herbe Verluste beschert. Das Kleinanlegerschutzgesetz soll eine derartige Irreführung von Verbrauchern künftig verhindern: Die Informationspflichten der Anbieter werden erweitert und die Eingriffrechte der Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin verschärft. Sie kann künftig bei schweren Missständen den Vertrieb von Finanzprodukten einschränken oder sogar verbieten.

 

Das klingt zunächst einmal gut. Doch noch ist völlig offen, ob die Behörde überhaupt mit zusätzlichem Personal ausgestattet wird, um ihre neuen Aufgaben zu erfüllen – ein schlechter Witz.

Ein weiteres Problem: wenn nach wie vor nicht einmal der Aufsicht eine inhaltliche Prüfung der Anbieter-Prospekte zugemutet werden kann – wie soll sie dann ein normaler Verbraucher verstehen? Sicher: es gibt Bankberater, Finanzvermittler, Verbraucherschützer und Fachmagazine, deren Rat jeder Anleger einholen kann und sollte. Zahlreiche Prozesse enttäuschter Sparer zeigen aber, dass man sich nicht auf  jeden dieser Fachleute verlassen kann. Und eine Falschberatung nachzuweisen ist schwer. Wenn dafür keine offensichtlichen Beweise vorliegen, werden Kläger vor Gericht meistens auf den Prospekt verwiesen, in dem die Risiken der Anlage ja schließlich geschildert seien.

Das stimmt in aller Regel auch. Aber jeder, der einen solchen Prospekt schon einmal gesehen hat, weiß, wie schwierig die Abwägung von Chancen und Risiken auf dieser Basis ist. Noch undurchschaubarer sind in vielen Fällen die Provisionen und die mit der Verwaltung der Anlage verbundenen Gebühren.

Vor diesem Hintergrund ist die Forderung nach einem Kostendeckel durchaus bedenkenswert. Denn je höher die Gebühren, desto unwahrscheinlicher ist es, dass ein Produkt die versprochene Rendite auch tatsächlich abwirft.