Ulvi K. ist zu unrecht jahrelang inhaftiert worden. Jetzt ist er im Prozess um den Mord an der neunjährigen Peggy freigesprochen worden. Die Korrektur des Fehlurteils ist richtig, kommentiert der StZ-Redakteur Stefan Geiger.

Stuttgart - Es ist ein Zeichen der Stärke, sich zu einem Fehler zu bekennen. Das Landgericht Bayreuth hat Ulvi K. im Wiederaufnahmeverfahren vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Es hat damit ein Fehlurteil des Landgerichts Hof aus dem Jahr 2004 korrigiert. Einen Beschuldigten zu Unrecht wegen Mordes zu verurteilen, ist einer der schlimmsten Fehler, die der Justiz unterlaufen können. Das Fehlurteil war vom Bundesgerichtshof bestätigt worden; diese Kontrollinstanz hatte versagt. Der Freispruch jetzt war zwingend, und er war überfällig. Das Landgericht Bayreuth ist dafür zu loben, auch weil es sich ganz nebenbei um das Ansehen der deutschen Justiz verdient gemacht hat.

 

Fehlurteile werden sehr selten vorsätzlich und aus Bösartigkeit so gefällt. Auch im Fall Ulvi K. spricht dafür nichts. Die Polizei, die Staatsanwaltschaft, die Richter, der Verteidiger und der Gutachter, sie alle mühten sich redlich, ein furchtbares Verbrechen aufzuklären, den mutmaßlichen Mord an der damals neunjährigen Peggy. Die Kontrollmechanismen haben versagt, Zweifel wurden beiseite geschoben, die professionellen Standards wurden nicht eingehalten. Und es gab einen Beschuldigten, der sich nicht entschieden wehrte, der nicht nachdrücklich genug verteidigt wurde, dem man die Tat zutraute.

Später Sieg der Gerechtigkeit

Der Freispruch heute besagt nicht, dass Ulvi K. nichts getan hat. Die Richter kamen zu der Überzeugung, dass man dem Angeklagten die Tat nicht nachweisen kann, und dass er deshalb zwingend freizusprechen ist. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein.

Der späte Sieg der Gerechtigkeit im Fall des Ulvi K. ist eine Ausnahme. Das deutsche Recht schützt seine Repräsentanten davor, Fehler zugeben zu müssen. Die Hürden für Wideraufnahmeverfahren sind extrem hoch. Dennoch muss die Justiz inzwischen häufiger Irrtümer einräumen, zumal in Bayern. Ulvi K. ist kein Einzelfall. Fast immer, wenn Wiederaufnahmeverfahren erfolgreich sind, hat es zuvor eine öffentliche Kampagne von Unterstützern der zu Unrecht Verurteilten gegeben. So auch bei Ulvi K. Politik und Justiz reagieren erkennbar auf diesen Druck. Man kann streiten, ob dies ein Zeichen der Stärke ist. Eine Schande für den Rechtsstaat aber ist es, dass ohne öffentlichen Druck kaum ein Fehlurteil revidiert wird. Weil man erst gar nicht danach sucht. Alles spricht dafür, dass die bekannt gewordenen Fehlurteile nur die Spitze eines Eisbergs sind. Ein Bundesrichter vermutet, dass im Bereich der Sexualdelikte jedes vierte Urteil ein Fehlurteil ist.

Enorme Qualitätsunterschiede bei den Gutachtern

Strafprozesse werden in Deutschland oft mit einem gigantischen Aufwand betrieben. Einzelne dauern länger als ein Jahr. Im Fall des Ulvi K. stützte sich das alte Urteil auf ein Gutachten des Psychiaters Hans-Ludwig Kröber. Er gilt als einer der Besten seines Fachs. Kröber hat im zweiten Prozess sein Gutachten modifiziert. Das hätten nicht viele getan; aber es belegt das eigene Versagen. Die Qualitätsunterschiede zwischen Gutachtern sind enorm. Wenn schon ein Kröber irrt, dann kann man ahnen, was im deutschen Justizalltag passiert. Und die Gutachter bestimmen in der Praxis den Ausgang vieler Prozesse. An deren Ende steht die „freie Beweiswürdigung“. Die führt nicht selten den Aufwand, der zuvor betrieben wurde, ad absurdum. Der Strafprozess, so wie er geworden ist, ist über weite Strecken hinweg zu einem Ritual erstarrt. Das nur formale Festhalten an der komplizierten Strafprozessordnung gibt ein trügerisches Gefühl der Sicherheit und hilft dabei, Zweifel erst gar nicht aufkommen zu lassen.

Ulvi K. könnte für die Justiz Anlass sein, dem Zweifel wieder mehr, nämlich den angemessenen Raum zu geben. Eine Gesellschaft, die das fordert, muss freilich auch ertragen, dass wieder mehr Verdächtige freigesprochen werden. Das ist der Preis, den der Rechtsstaat kostet. Die Justiz ist auch eine Getriebene, nicht nur bei Ulvi K.