Stefan Schumacher hat betrogen. Die allermeisten Menschen würden diesen Satz unterschreiben. Aber ein System reinigt man nicht, indem man das letzte Glied, den Athleten, bestraft. Ein Kommentar.

Chef vom Dienst: Tobias Schall (tos)

Stuttgart - Stefan Schumacher hat betrogen. Die allermeisten Menschen würden diesen Satz unterschreiben. Das Landgericht Stuttgart bezogen auf Hans-Michael Holczer zumindest nicht. Stefan Schumacher hat die Fans hintergangen und jahrelang angelogen, aber er hat eben seinen Teamchef im juristischen Sinne nicht zweifelsfrei betrogen. Das ist zumindest das Resultat eines Verfahrens, das vor fünf Jahren seinen Anfang genommen hat und für dessen Kosten nun die Staatskasse aufkommt. Viel Aufwand, wenig Ertrag?

 

Ganz so ist es nicht, weil der Fall eines deutlich gezeigt hat: im Antidopingkampf entfaltet der geltende Betrugstatbestand kaum eine abschreckende Wirkung, weil der Betrug zweifelsfrei schwer nachweisbar ist. Das Urteil ist deshalb Wasser auf die Mühlen all jener, die ein Antidopinggesetz fordern. Der deutsche Sport wehrt sich gegen eine Verschärfung der Gesetze und die Einführung eines Straftatbestandes Sportbetrug – der Prozess hat aber eindrucksvoll vor Augen geführt, dass der Staus quo ein stumpfes Schwert ist.

Schumacher hat Doping nicht erfunden

Stefan Schumacher hat das Doping in der Branche nicht erfunden, er wuchs hinein und hatte nicht die Kraft zu widerstehen. Die Athleten, zumindest im Radsport ist das offensichtlich, sind Teil eines Systems. Sie sind Täter und Opfer. Letzteres entbindet Athleten nicht von ihrer Verantwortung und ihrer Schuld, aber dahinter stecken mafiöse Strukturen aus Ärzten, Betreuern und Teamchefs. Schumacher hat dies vor Gericht zu Recht beklagt, allerdings hätte er auch selbst etwas beitragen können, wenn er sich nicht schützend vor Helfer gestellt hätte und die Namen von Ärzten und Betreuern genannt hätte, die ihm die Mittel beschafft haben.

Athleten werden gesperrt und geächtet, aber die Hintermänner? Es ist und bleibt skandalös, dass all die Dopingfälle, all die Enthüllungen aus der deutsch-deutschen Dopingvergangenheit folgenlos geblieben sind. Für praktisch keinen deutschen Arzt hatte die Beteiligung an Doping bisher Folgen. In einem Antidopinggesetz könnte man auch genau dies regeln, als Beihilfe zum Sportbetrug.

Mit einem Gesetz wird das Doping nicht abgeschafft, und auch weiterhin könnte es schwer sein, Ärzten Dopingpraktiken nachzuweisen, aber das Drohpotenzial wäre ungleich höher. Ein Antidopinggesetz wäre juristisch fraglos kompliziert, und es müssen viele Fragen geklärt werden: etwa die nach dem Strafmaß, und es müssen vor allem Sportrecht und Strafrecht in Einklang gebracht werden. Aber für einen ernsthaften und für einen wirksameren Antidopingkampf scheint es alternativlos. Ein System reinigt man nicht, indem man das letzte Glied, den Athleten, bestraft, sondern wenn die Köpfe angegangen werden.