Das Zweckentfremdungsverbot kann die Symptome des angespannten Miet- und Wohnungsmarktes lindern helfen. Es löst aber nicht das Problem, findet unser Redakteur Philipp Obergassner.

Ingersheim - Wer derzeit auf der Suche nach einer Wohnung ist, weiß, wie schlecht es um den Wohnungsmarkt in der Region bestellt ist. Da muss es wie blanker Hohn wirken, wenn man während der ermüdenden Suche nach bezahlbarem Wohnraum auf Wohnungen stößt, die der Besitzer aus Profitgier leer stehen lässt. Nun mag das eine Ausnahme sein, und es gibt genug andere Gründe, warum eine Wohnung nicht vermietet wird, beispielsweise zerstrittene Erben oder ältere Hausbesitzer, die sich eine Vermietung nicht mehr zutrauen. Nicht genehmigte Ferienwohnungen hingegen sind ein Problem, das häufiger vorkommt. In all diesen Fällen wird das Angebot auf dem ohnehin bereits angespannten Wohnungsmarkt weiter künstlich verknappt – mit den bekannten Folgen für die Mieten.

 

„Eigentum verpflichtet“ steht bereits im Grundgesetz

Hier kann das Zweckentfremdungsverbot helfen. Es ist kein Schritt in Richtung Kommunismus, wie manch Kritiker überspitzt formuliert. Im Gegenteil: Es fußt auf dem Grundgesetz, das einerseits das Eigentum garantiert, andererseits aber auch den Satz „Eigentum verpflichtet“ enthält. Insofern ist das Verbot eine Art Rückbesinnung darauf und ein Signal der Kommunen an die Hausbesitzer: Eine Immobilie darf nicht zum bloßen Spekulationsobjekt verkommen.

Die Zahlen aus Stuttgart und Freiburg zeigen jedoch: So viele Leerstände gibt es gar nicht, die wieder in den Wohnmarkt eingebracht werden können. Und so bleibt am Ende doch nur eine Lösung, wenn man das Problem eines überhitzten Miet- und Wohnungsmarktes lösen will: bauen, bauen und noch mal bauen.