Der Landtag hat bewiesen, dass er Misstrauen verdient, wenn er in eigener Sache entscheidet. Ein Kommentar von StZ-Autor Reiner Ruf zur Kommission der Abgeordnetenversorgung.

Stuttgart - Man muss es leider so sagen: Die Kommission zur Altersversorgung der Abgeordneten munkelt zu viel im Dunkeln. Mag sein, dass in der Abgeschiedenheit eines verschlossenen Sitzungssaals ergebnisorientierter argumentiert wird als unter den Augen der Öffentlichkeit. Deshalb ist es hinnehmbar, dass das zehnköpfige Gremium unter Vorsitz des Ex-Bundesverwaltungsrichters Michael Hund bei regulären Sitzungen unter sich bleibt – zumal es keine verbindlichen Beschlüsse fällt, sondern dem Landtag nur eine Empfehlung unterbreiten kann. Unerfindlich bleibt aber, weshalb selbst die geplante Sachverständigenanhörung nichtöffentlich sein soll – so sie angesichts der offenbar lauen Begeisterung der Angefragten überhaupt stattfindet.

 

Wenn Abgeordnete über ihre finanziellen Angelegenheiten befinden – über lukrative Staatspensionen –, ist eine gesteigerte Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit erforderlich: nicht missgünstig, aber durchaus kritisch. Dies umso mehr, als die Abgeordneten mit dem teils gescheiterten Blitzverfahren bewiesen, dass Misstrauen berechtigt ist, wenn sie in eigener Sache entscheiden. Mit Verlaub: Eine Bürgerbeteiligung unter Ausschluss der Öffentlichkeit ist ein Widerspruch in sich selbst. Hinter verschlossenen Türen können Abgeordnete und deren Sachwalter viel erzählen.