Die Eigentümer wollen der LBBW die teure Umwandlung in eine AG ersparen. Dagegen ist nichts zu sagen, solange die Kontrolle funktioniert, kommentiert StZ-Redakteurin Andrea Gregor.

Stuttgart - Die Brüsseler Wettbewerbskommission flößt den LBBW-Eigentümern immer noch hohen Respekt ein. Zu lebendig sind noch die Erinnerungen an Berichte über die Verhandlungen mit der forschen EU-Kommissarin Neelie Kroes, die die Landesbank-Emissäre 2009 führen mussten. Die harten und tiefgreifenden Auflagen, die ihr schließlich als Gegenleistung für die Staatshilfen verordnet wurden, hat die Bank inzwischen erfüllt. Nur ein Punkt steht noch aus. Bis Jahresende muss sich das Institut formell von einer Anstalt des öffentlichen Rechts in eine Aktiengesellschaft umwandeln. Das wollen die Vertreter des Landes, der Sparkassen und der Stadt Stuttgart gerne vermeiden und haben in Brüssel einen entsprechenden Antrag gestellt. Schon heute hat die LBBW die Strukturen einer AG mit Hauptversammlung und Aufsichtsrat. Eine teure Rechtsformumwandlung, die in der Praxis keine Vorteile bringt, sei deshalb nicht mehr nötig, lautet die Argumentation.

 

Der Vorstoß ist nachvollziehbar. Entscheiden muss nun die EU-Kommission. Dabei geht es auch um die Frage, wie die Aufsichtsgremien der Bank besetzt werden. Die zentrale Frage ist: wie viele Eigentümervertreter und wie viele „unabhängige Sachverständige“, wie sie Brüssel gefordert hat, kontrollieren die Geschäftspolitik des Vorstandes.

Nach den schlechten Erfahrungen mit ausufernden kundenfernen Geschäften, Kapitalmarktspekulationen und den mehr als problematischen Übernahmen anderer Landesbanken war die von der EU betriebene Entpolitisierung der Bank sinnvoll. Ein Drittel der Mandate wird nach außen vergeben, ein Drittel entfällt direkt auf die Eigentümer und ein Drittel auf die Arbeitnehmervertreter. Doch inzwischen zeigt sich, dass die Berufung von Aufsichtsräten, die der Bank weniger eng verbunden sind als Stadträte, Landesminister und Sparkassen-Funktionäre, allein noch keine Garantie für eine wirkungsvolle Kontrolle und gute Corporate Governance ist. Zu Recht wurde beim Verkauf der LBBW-Wohnungen an das Patrizia-Konsortium kritisiert, dass in der entscheidenden Aufsichtsratssitzung der externe Vertreter der Stadt, Dieter Hundt, fehlte. Sicher, man kann der Politik – nicht nur bei der LBBW – ein Kontrollversagen vorwerfen. Und niemand kann eine „ungebührliche Einflussnahme“, wie die EU sie verhindern will, gutheißen.

Vetter genießt hohes Ansehen bei den Eigentümern

Dennoch ist fraglich, ob die Delegation von Verantwortung die per se bessere Alternative ist. Für die Eigentümer geht es um milliardenschwere Vermögenswerte, die in der Bank gebunden sind. Kein Politiker, der durch sein Mandat mit der Landesbank befasst ist, kann es sich nach den Erfahrungen in der Finanzkrise leisten, ihre Bilanzen nicht gründlich zu lesen. Tut er oder sie es nicht, dürften die Opposition und die Öffentlichkeit das nicht durchgehen lassen. Auch die Bankaufsicht verlangt Fachkompetenz von den Aufsichtsräten. Angesichts der hohen Summe, die das Land und die Stadt Stuttgart bei der LBBW im Feuer haben, können die Delegation von Verantwortung und Gottvertrauen nicht das Mittel sein, um den Kurs der größten deutschen Landesbank zu begleiten und gegebenenfalls zu korrigieren.

Sehr zurückgenommen haben sich die Aufsichtsräte zuletzt bei der Mitteilung über eine Grundsatzentscheidung. Ende Juli haben sie den Vertrag des seit Juni 2009 amtierenden Vorstandsvorsitzenden Hans-Jörg Vetter verlängert. Der 61-Jährige genießt trotz seines manchmal schroffen Auftretens hohes Ansehen bei den Eigentümern. Angeblich hat er sogar die Wahl gehabt, ob er noch einmal für fünf oder nur für drei Jahre antreten will. Doch dass dies dann mit den Worten „LBBW-Vorstandsvorsitzender Hans-Jörg Vetter verlängert Vertrag bis 2017“ kommuniziert wird, zeugt von übertriebener Zurückgenommenheit der Eigentümer. Schließlich bestellen sie den Vorstand – und nicht dieser sich selbst.