Der Doktortitel wird Annette Schavan aberkannt. Dagegen kann die Bildungsministerin juristisch vorgehen und sie könnte auch gewinnen. Trotzdem sollte Schavan ihr Amt abgeben, kommentiert StZ-Politikchef Rainer Pörtner.

Politik/Baden-Württemberg: Rainer Pörtner (pö)

Stuttgart - Es gibt kein Regelwerk, aus dem ablesbar wäre, wann ein Politiker zurücktreten muss. Fast nie geben Kanzler oder Minister ihr Amt ab, weil sie eine schlechte Politik gemacht haben. Weit häufiger stolpern sie über eine scheinbar nebensächliche Affäre, über einen an sich verzeihlichen Fauxpas oder eine mehr oder minder große Lüge. Zum Rücktritt führen diese Fehler allerdings nur dann, wenn der Betreffende aufgrund anderer Umstände in der eigenen Partei oder der Öffentlichkeit keinen Rückhalt mehr findet.

 

Bundesverteidigungsminister Karl- Theodor zu Guttenberg trat zurück, als sich nicht mehr leugnen ließ, dass er bedeutende Teile seiner Dissertation dem wirkungsvollen Einsatz der Copy-and-Paste-Tasten an seinem Computer zu verdanken hatte. Das Schummeln bei der akademischen Arbeit sagte über Guttenbergs Fähigkeiten als IBUK, also als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt über die Bundeswehr, überhaupt nichts aus. Allerdings war er als Wahrheitsverdränger und Täuscher entlarvt, seine gesamte Glaubwürdigkeit infrage gestellt und das selbst gezimmerte Image als politischer Edelmann zertrümmert. Seine Demission war zwingend.

Rücktritt ja oder nein? Die Antwort ist nicht so einfach

Im Fall der Bundesbildungsministerin Annette Schavan ist die Frage, ob die Aberkennung ihres Doktortitels einen Rücktritt zur Folge haben sollte, nicht so schnell zu beantworten. Ihre Dissertation zum Thema „Person und Gewissen“ reichte Schavan im Jahr 1980 ein. Damals war sie 25 Jahre alt, der Vorgang liegt inzwischen mehr als dreißig Jahre zurück. Selbst schwere Verbrechen wären nach einem so langen Zeitraum verjährt. Anzahl wie Qualität der plagiierten Textpassagen liegen weit unterhalb dessen, was Guttenberg nachgewiesen wurde.

Nichtsdestotrotz hat die Universität Düsseldorf befunden, dass der Verstoß gegen die damals gültigen wissenschaftlichen Standards so gravierend ist, dass Schavan heute den Titel „Dr. phil“ abzugeben hat. Die Doktorandin habe „systematisch und vorsätzlich“ gedankliche Leistungen vorgegeben, die sie in Wirklichkeit nicht selbst erbracht hatte. Die Universität setzt sich damit über eine Vielzahl prominenter Stimmen aus der Wissenschaft hinweg, die Schavan unterstützten. Diese Voten waren ein Indiz, dass sie als Ministerin in den von ihr betreuten Fachkreisen einen hervorragenden Ruf genießt.

Sie sollte das Amt abgeben

Genau darin allerdings liegt für Schavan die Krux. Als Bundesministerin für Bildung und Forschung verkörpert sie persönlich stärker als jeder andere die Qualität und Lauterkeit der deutschen Wissenschaft. Wie soll sie von nun an noch glaubwürdig über akademische Exzellenz, über wissenschaftliche Qualität sprechen können?

Gewiss, die politisch-moralischen Maßstäbe sind im Fall Schavan besonders streng. Sie wird – das kündigen ihre Anwälte bereits an – das Urteil der Universität juristisch anfechten; dabei ist nicht völlig auszuschließen, dass sie nach vielen Monaten vor Gericht obsiegt. Aber ihre Glaubwürdigkeit und Wirkungskraft als Ministerin sind ab sofort so stark beeinträchtigt, dass sie das Amt abgeben sollte.