Sowohl Eltern als auch Pflegeeltern müssen zum Wohl des Kindes ihre eigenen Befindlichkeiten zurückstellen, kommentiert Frank Rodenhausen.

Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Rems-Murr-Kreis - Ein Unfall oder ein kaum entschuldbares Augenblicksversagen? Was genau sich an jenem Tag vor viereinhalb Jahren in der Wohnung der Familie Schmidt zugetragen hat, wird sich nicht mehr klären lassen. Wichtig ist jetzt, dass sich der Vorfall nicht wiederholen darf – aber auch, dass der Streit um das Sorgerecht nicht weiter auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird.

 

Der Familiensenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat nach einer eingehenden Prüfung befunden, dass eine Gefährdung des Kindeswohls bei den leiblichen Eltern nicht zu befürchten sei und deshalb eine – schreckliche Formulierungen – „Kindesherausgabe“ und „Rückführung“ binnen eines Jahres verfügt.

Das müssen nun auch die Pflegeeltern akzeptieren, deren Betreuung von Anfang an auf befristete Zeit angelegt war. Wenngleich man verstehen kann, dass der Junge dem Ehepaar ans Herz gewachsen ist, müssen sich alle Beteiligten bemühen, ihm den Übergang so einfach wie möglich zu gestalten. Zank und gegenseitige Vorwürfe sind fehl am Platze. Das Familiengericht hat nicht ohne Grund gemeinsame Beratungsgespräche empfohlen: „Für Max ist es wichtig, dass sich die Eltern und die Pflegeeltern verstehen“, heißt es in dem 34-seitigen Beschluss. Das sollten beide „Parteien“ beherzigen, denn letztlich geht es in der leidigen Geschichte nun einzig um ein Happy-end für das Kind.