Wer ein Verbot einführt, muss dafür sorgen, dass es kontrolliert und durchgesetzt wird, kommentiert StN-Titelautor Sven Hahn.

Stuttgart - Eigentum verpflichtet. So sagt es das Grundgesetz. Doch zu was eigentlich? Bei der Einführung des Zweckentfremdungsverbotsim Dezember 2013 wurde über einen möglichen Angriff auf das Recht auf Eigentum und das Grundgesetz im Allgemeinen gestritten. Angesichts der Bilanz nach mehr als vier Jahren stellt sich eine ganz andere Frage: Was taugt ein Gesetz, wenn es nicht durchgesetzt wird?

 

Allein in Stuttgart sollten mehrere Hundert Wohnungen, die bislang leer standen oder als Ferienwohnung genutzt wurden, auf den Mietmarkt zurückgeführt werden. So die Hoffnung der Verwaltung. Bislang sind es 42. Damit liegt die Landeshauptstadt auf einem Niveau mit den wesentlich kleineren Städten Konstanz, Freiburg und Tübingen. Überall wird betont: Leerstand von Wohnraum wolle man nicht länger hinnehmen. Genauso oft wird aber beteuert: Man sei stets an einer gütlichen Lösung interessiert.

Wie sich das Zweckentfremdungsverbot auch auslegen lässt, zeigt ein Blick nach Bayern. In München wurden 2016 allein 244 Wohnungen aus der Zweckentfremdung geholt. Das sind mehr als auf dem Olga-Areal – einem der größten Stuttgarter Neubaugebiete – in vielen Jahren entstehen werden. Und: Binnen eines Jahres hat die bayrische Hauptstadt knapp 400 000 Euro Bußgelder verhängt – im Südwesten gab es bislang nicht einen Cent. Das dürfte auch der Tatsache geschuldet sein, dass allein in München deutlich mehr Mitarbeiter der Verwaltung an der Durchsetzung des Verbots arbeiten als im gesamten Südwesten.

Doch ganz egal wie man dazu steht, dass Immobilienbesitzer nun zum Vermieten gezwungen werden sollen – Fakt ist: Nur wenn ein Gesetz auch durchgesetzt wird, hat es die erhoffte Wirkung.

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