Wenn die Ministerpräsidenten am Mittwoch beschließen, dass Gaststätten wieder dicht machen müssen, werden darüber Gerichte befinden. Der Deutsche Hotellerie- und Gastronomieverband (Dehoga) kündigt an, dagegen zu klagen.

Stuttgart - Eines ist für Fritz Engelhardt schon einmal klar. „Unverhältnismäßige Maßnahmen und Verbote akzeptieren wir nicht mehr“, sagt der Landesvorsitzende des baden-württembergischen Dehoga-Verbandes in einer Videobotschaft an seine 12 000 Mitglieder. Sollten die Ministerpräsidenten zusammen mit der Bundesregierung am Mittwoch einen so genannten Lockdown light beschließen, werde der Verband dagegen vor Gericht ziehen. Wie berichtet beraten die Regierungschefs zusammen mit der Kanzlerin Angela Merkel (CDU) über weitere Maßnahmen, um den steigenden Corona-Infektionszahlen Herr zu werden. Dabei geht es um weit reichende Kontaktbeschränkungen, aber eben auch um die Schließung der Gastronomiebetriebe.

 

Tausende Arbeitsplätze in Gefahr

Diese „harten Maßnahmen“ gingen „voll zu Lasten unserer Branche“. Keine Branche habe so unter den Corona-Maßnahmen gelitten wie Gastronomie und Hotellerie. „Viele Betriebe stehen wirtschaftlich mit dem Rücken zur Wand“, so Engelhardt. Zigtausend Arbeitsplätze seien akut gefährdet. „Jetzt sollen wir wieder die größten Einschränkungen auferlegt bekommen.“ Dabei gebe es keine Belege dafür, dass die Gastronomie für das Infektionsgeschehen verantwortlich sei, „unsere Hygienekonzepte funktionieren“. Falls die Regierungschefs einen Lockdown light beschließen, werde man deshalb kämpfen. „Dann werden Gerichte zu entscheiden haben, ob der Staat uns so behandeln darf“, erklärt Engelhardt.

Der Dehoga-Bundesverband rechnet damit, dass ein Drittel der bundesweit 245 000 Betriebe eine neuerliche Schließung wirtschaftlich nicht überleben. Im Gastgewerbe wurden vor der Krise 90 Milliarden Euro pro Jahr umgesetzt. 2,3 Millionen Menschen sind in der Branche beschäftigt.