Beim Konflikt am Schickhardt-Gymnasium verfolgt die Anklagebehörde die Strafanzeige einer 18-jährigen Schülerin gegen ihren Rektor nicht. Diese hatte den Schulleiter wegen „psychischer Körperverletzung“ angezeigt.

Stuttgart - Die Strafanzeige einer 18-jährigen Schülerin des Stuttgarter Schickhardt-Gymnasiums gegen ihren Rektor wird von der Staatsanwaltschaft Stuttgart nicht verfolgt. Dies bestätigte die Behörde unserer Zeitung auf Anfrage. Und: Die Schülerin habe bereits Beschwerde gegen diese Verfügung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Entscheidung damit begründet, dass der Strafanzeige „keine ausreichenden Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten des Schulleiters oder anderer Lehrkräfte entnommen werden können“.