Die Polizei hat mit einem Großaufgebot Regional- und S-Bahnen im Rems-Murr-Kreis kontrolliert. Was auf einer Fahrt von Waiblingen nach Schorndorf und zurück aufgefallen ist.

Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Waiblingen/Schorndorf - Oh Entschuldigung“, ruft eine ältere Dame. Victoria Messore hat die Frau beim Zusteigen am Winterbacher Bahnhof zuvor freundlich darauf aufmerksam gemacht, dass in der S-Bahn ein Mund-Nasenschutz zu tragen ist. Die Dame nestelt sogleich in ihrer Handtasche und setzt eine Maske auf. Für die Polizeikommissarin ist die Angelegenheit damit erledigt.

 

Victoria Messore, die normalerweise im Waiblinger Revier im Streifendienst eingesetzt wird, ist eine von rund 40 Einsatzkräften der Landes- und Bundespolizei, die an diesem Freitag auf verschiedenen S-Bahn- und Regionalzuglinien im Rems-Murr-Kreis kontrollieren, ob sich die Fahrgäste an die zurzeit geltende Masken-Trage-Pflicht halten. Diese sei mit den steigenden Coronazahlen jetzt wieder verstärkt in den Fokus gerückt, sagt Robert Kreidler vom Polizeipräsidium Aalen, das sich an diesem Tag mit verschiedenen Aktionen an einem länderübergreifenden Sicherheitstag der Ordnungshüter beteiligt.

Bewusstsein statt Bußgeld

Bei der Kontrollmaßnahme im Rems-Murr-Kreis, die bis um 22 Uhr andauern soll, gehe es vor allem darum, an die Maskenpflicht zu erinnern und nicht darum, Bußgelder zu verteilen, sagt die Waiblinger Revierleiterin Barbara Petersen, die den Einsatz am örtlichen Bahnhof koordiniert. „Wir wollen Bewusstsein schaffen und setzen auf das Gespräch“, betont sie.

Dieses Motto wird von ihren Kollegen auch bei einem jüngeren Mann in die Tat umgesetzt, der zwar keine Maske trägt, sich aber seinen Kapuzenpulli über Mund und Nase gezogen hat. „Das ist in Ordnung“, sagt Victoria Messore. Die Verordnung sehe vor, dass Mund und Nase bedeckt sind – womit ganz genau sei nicht spezifiziert. Bei seinem Fahrschein hingegen wird der junge Mann noch eine Bescheinigung nachliefern müssen. Ein Kontrolleur, der die Aktion der Polizei begleitet, stellt fest, dass sein Schülerticket zurzeit gesperrt ist. Der junge Mann sagt, dass er die Schule gewechselt habe und das offenbar noch nicht entsprechend vermeldet worden sei.

In Sachen Masken ist bei dieser Fahrt nach Schorndorf und zurück hingegen kaum etwas zu beanstanden. Das liegt zum einen daran, dass trotz Feierabendverkehrszeit ungewöhnlich wenige Fahrgäste in der S 2 unterwegs sind. Zum anderen fällt die fünfköpfige uniformierte Truppe natürlich auf. Wer am Bahnsteig –wo die Maskenpflicht im übrigen bereits beginnt – noch keine Vorkehrung getroffen hat, tut das spätestens beim Anblick der geballten Polizeimacht.

Tragepflicht offenbar noch nicht jedem bewusst

Nicht immer reagierten die Leute so wie an diesem Tag, erzählt ein Fahrkartenkontrolleur. Manche gebärdeten sich bisweilen uneinsichtig, wenige gar renitent. Der Polizeisprecher Robert Kreidler glaubt, dass mit zunehmender Dauer der Coronaregeln deren Akzeptanz schwinde. Und das scheint auch die offizielle Bilanz der Polizei, die diese am Sonntagnachmittag bekannt gegeben hat, zu bestätigen. Von den knapp 3200 im ÖPNV kontrollierten Personen hätten rund 750 Personen gegen die Tragepflicht einer Mund-Nasenbedeckung verstoßen. Allerdings: „Es bleibt festzustellen, dass es einer Vielzahl dieser Personen immer noch nicht bewusst war, dass die Tragepflicht an Bahnhöfen oder Bussteigen besteht“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Für Eva Fiala hingegen gilt das nicht. Die 82-Jährige, die auf ihrer Fahrt in Richtung Schorndorf von Anfang an eine farbenfrohe, selbst genähte Maske trägt, räumt zwar ein, dass sie froh sei, wenn sie das lästige Ding draußen wieder abnehmen könne. „Aber es ist halt jetzt so. Was muss, das muss.“

Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung

Maske
Eine „nicht-medizinische Alltagsmaske oder vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung“ muss laut „Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus Sars-CoV-2“ in folgenden Situationen getragen werden: Bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs, in Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Nagel-, Tattoo- und Piercingstudios, Fußpflegeeinrichtungen, in Arztpraxen und Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in Einkaufszentren und Ladengeschäften. Auch in den weiterführenden Schulen sind die Lehrer und die Schüler seit dem Ende der Sommerferien angehalten, Masken auf sogenannten Begegnungsflächen zu tragen, also Fluren, Treppenhäusern, Toiletten und Pausenhöfen.

Neu
Von 30. September an ist der Einsatz von Masken vor allem in der Gastronomie in Baden-Württemberg strenger geregelt. Alle Gäste von Restaurants, Bars oder Gaststätten müssen beim Gang zu einem Tisch, dem Buffet oder zur Toilette eine Maske tragen. Diese Regelung gilt auch für den Außenbereich.

Ausnahmen
Ausgenommen sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sowie Personen, denen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Bußgeld
Wer sich nicht an die Maskenpflicht hält, kann mit einem Bußgeld bestraft werden. In Bussen und Bahnen kostet das in der Regel 100 Euro, in anderen Fällen liegt der Regelsatz bei 70 Euro. Der Bußgeldkatalog soll aber noch aktualisiert werden, der Rahmen wird bei 50 Euro bis 250 Euro liegen.