Auch wenn der Bundesnachrichtendienst Telefonkontakte im Ausland überwacht, bleibt er an die Einhaltung deutscher Grundrechte gebunden, urteilt das Bundesverfassungsgericht.

Berlin - Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag entschieden, was die meisten Bürger ohnehin vorausgesetzt hätten: Der Bundesnachrichtendienst (BND), zuständig für die Auslandsaufklärung, muss sich bei seinen weltweiten Überwachungsaktivitäten an deutsche Grundrechte halten. Fernmeldegeheimnis und Pressefreiheit schützen auch Ausländer.