Kontrolleure haben in Gaststätten im Kreis Esslingen zahlreiche Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt. Die Bußgelder sind teils empfindlich.

Kreis Esslingen - Wer hierzulande in einem Restaurant etwas essen möchte, muss einen 3-G-Nachweis vorzeigen können. Doch nicht von allen Gastronomen im Kreis Esslingen wird dieser eingefordert. Das haben Mitarbeiter der kommunalen Vollzugsdienste bei Schwerpunkt-Kontrollen in den vergangenen Wochen herausgefunden. Dabei wurde auch geprüft, ob Gaststätten, Restaurants, Bars und Cafés Kontaktdaten der Gäste erhoben haben und ein Hygienekonzept vorlegen können. Die Mehrheit der kontrollierten Betriebe erfüllte die Vorgaben, aber nicht alle. Bei Missachtung drohen empfindliche Bußgelder.