Die Klage des Landesfischereiverbandes gegen das Land wegen der Kormoranvergrämung an der Jagst ist vom Tisch. Gemeinsam mit dem Landesnaturschutzverband verständigte man sich auf ein Projekt, das sowohl den Schutz des seltenen Vogels als auch die Erholung des Fischbestandes in der Jagst im Fokus hat.

Stuttgart - Die Fischhegegemeinschaft Jagst und der Landesfischereiverband haben ihre Klage gegen das Land zur Ausweitung der Kormoran-Vergrämung an der Jagst zurück genommen. Das Regierungspräsidium Stuttgart (RP)hat sich mit den Fischern und dem Landesnaturschutzverband (LNV) auf ein gemeinsames Projekt verständigt, das die bestehende Abschusserlaubnis optimieren soll. Zugleichsollen Zählungen der Kormoran-Schlafplätze einen Überblick geben, ob die ‚Vergrämungsgenehmigung womöglich doch ausgeweitet werden muss. Das Land gibt dafür 70 000 Euro aus, der Landesfischereiverband beteiligt sich mit 5000 Euro. Die letzte Zählung ist zehn Jahre her.

 

Die Fischer fordern eine Ausweitung der Vergrämungserlaubnis für den Abschnitt zwischen Kirchberg und Bächlingen. Die Jagst ist in diesem Bereich seit dem Brand der Lobenhäuser Mühle im August 2015 erheblich geschwächt. Damals gelangte mit Ammoniumnitrat kontaminiertes Löschwasser in die Jagst. Mehr als 20 Tonnen Fisch verendeten. Bis heute hat sich der Bestand nicht erholt, trotzdem Fische ausgesetzt wurden. Die vielen Wehre machen es den Fischen zusätzlich schwer, sich in der Jagst wieder anzusiedeln. Teil des Aktionsprogramms ist deshalb, die Durchgängigkeit am Fluss zu verbessern.

Seit Herbst 2016 dürfen zwischen Hessenau und der Jagstmündung jährlich bis zu 50 Kormorane abgeschossen werden. In fünf Jahren dürfen es aber nur maximal 170 Tiere sein. Ein Ziel des Projekts sei, den Kormoran als streng geschützten Vogel mit wenigen, aber nachhaltigen Vergrämungen effektiv zu lenken, so Regierungspräsident Wolfgang Reimer (Grüne).