Die Bürger stimmen in vier Wochen darüber ab, ob am Korntaler Friedhof ein Flüchtlingsheim gebaut werden soll oder nicht.

Korntal-Münchingen - Es sind noch knapp vier Wochen, bis die Korntal-Münchinger ihr Kreuz machen. Die entscheidende Frage, die sie zu beantworten haben, lautet: „Soll der Gemeinderatsbeschluss der Stadt Korntal-Münchingen betreffend der Erstellung eines schlüsselfertigen Wohnheims mit 15 Wohneinheiten für Flüchtlinge auf dem städtischen Grundstück Ludwigsburger Straße 44 im Stadtteil Korntal vom 18. Februar 2016 aufgehoben werden?“ Was so komplex formuliert ist, bedeutet konkret: die Bürger stimmen über den Standort einer Flüchtlingsunterkunft am Korntaler Friedhof ab. Dieser Standort ist jedoch bei Teilen der Bevölkerung umstritten.

 

Das Quorum beträgt 20 Prozent

Entschieden ist die Frage, wenn sie von der Mehrheit mit Ja oder Nein beantwortet wurde. Wenn sie mit Ja beantwortet wurde, müssen zudem 20 Prozent der Stimmberechtigten überhaupt mit Ja gestimmt haben. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet. Bei einer Mehrheit der Nein-Stimmen gilt der Beschluss des Gemeinderats weiterhin und die Flüchtlingsunterkunft in der Ludwigsburger Straße 44 kann gebaut werden.

Nachdem der Gemeinderat im Februar beschlossen hatte, auf einem städtischen Grundstück unmittelbar am Korntaler Friedhof an der Ludwigsburger Straße eine Unterkunft für Flüchtlinge zu bauen, hatte sich bei Nachbarn und im weiteren Stadtgebiet Widerstand formiert. Eine Initiative, deren Wortführer Sven Koch, ein Anwohner des Friedhofs, ist, brachte ein Bürgerbegehren auf den Weg, das zum Stichtag im Juni 1135 gültige Unterzeichner hatte. Diese Zahl hat das für einen Bürgerentscheid laut der Gemeindeordnung erforderliche Quorum von sieben Prozent der wahlberechtigten Bürger um rund einhundert Unterschriften überschritten. Zwar sehen auch einige Stadträte die Bebauung am Friedhof kritisch, mangels Alternativen hatten sie aber zugestimmt.

Wer 16 ist, darf mit abstimmen

Stimmberechtigt sind in vier Wochen all diejenigen, die mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Korntal-Münchingen haben. Somit sind auch Bürger aller drei Stadtteile Korntal, Münchingen und Kallenberg wahlberechtigt. Die dazu nötigen Wahlbenachrichtigungen verschickt die Stadtverwaltung an die Bürger bis Ende September.

Wie bei anderen Wahlen auch, besteht bei dieser Abstimmung die Möglichkeit zur Briefwahl. Briefwahlunterlagen können schriftlich oder persönlich im Bürgerservice der Rathäuser in Korntal und Münchingen beantragt werden. Eine Stimmabgabe direkt im Bürgerservice ist ebenfalls möglich. Briefwahlunterlagen können bereits jetzt online beantragt werden.