Die EnBW stellt vor Gericht einen Eilantrag, um die vom Gemeinderat verhängte Veränderungssperre am Kraftwerk Walheim (Kreis Ludwigsburg) aufzuheben.

Ludwigsburg: Andreas Hennings (hen)

Walheim - Zuletzt befand sich das Thema der geplanten und umstrittenen Klärschlammverbrennungsanlage beim Kohlekraftwerk im Walheim im Wartestand. Denn der Gemeinderat hatte eine baurechtliche Veränderungssperre für das Kraftwerksgelände verhängt – wogegen der Energieversorger EnBW als Eigentümer im Oktober beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim klagte. Im Zuge einer Normenkontrolle soll dort nun entschieden werden, inwieweit die Veränderungssperre rechtens ist. Ein bis eineinhalb Jahre dauert solch ein Verfahren nach VGH-Angaben im Schnitt.