Ihre Krankenkarte ist nicht mehr gültig? Lesen Sie hier, was Sie in diesem Fall tun müssen und ob Sie trotzdem zum Arzt können.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Grundsätzlich können Sie auch zum Arzt, wenn Ihre Krankenkassenkarte abgelaufen ist. In diesem Fall müssen Sie jedoch spätestens bis zum Quartalsende eine gültige Karte bei der Arztpraxis nachreichen. Aber Achtung: Die Behandlung kann Ihnen bereits nach 10 Tagen privat in Rechnung gestellt werden, wenn Sie bis dahin keinen Versicherungsnachweis vorgebracht haben.

 

Die Arztpraxis muss das Geld jedoch zurücküberweisen, wenn Sie bis zum Ende des jeweiligen Quartals eine gültige Krankenkarte vorlegen. Viele Arztpraxen warten aus diesem Grund das Quartalsende ab, bevor sie Behandlungen aufgrund abgelaufener Krankenkarten privat in Rechnung stellen.

Wenn Sie zum Beispiel am 15. Februar zum Arzt gehen, macht es Sinn, bis zum 25. Februar eine gültige Krankenkasse bei der Praxis vorzulegen. Rechtlich gesehen haben Sie aber bis zum 31. März Zeit, um Ihre neue Krankenkarte nachzureichen.

Ersatzbescheinigung mitnehmen

Manche Krankenkassen bieten auch die Möglichkeit, sich eine Ersatzbescheinigung für den Arztbesuch ausstellen zu lassen, die Sie anstelle Ihrer abgelaufenen Versichertenkarte vorzeigen können. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob diese Möglichkeit besteht. In der Regel kann die Ersatzbescheinigung online heruntergeladen werden

Lesen Sie auch: Tipps für den Arztwechsel

Krankenkassenkarte abgelaufen: Und jetzt?

Viele Krankenkassen schicken Ihnen im Normalfall eine neue Karte zu, bevor die alte abläuft. Sollten Sie nicht automatisch eine neue Karte erhalten haben, müssen Sie diese bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Der Versand dauert in der Regel nur ein paar Tage. Es sollte also ausreichend Zeit bleiben, um die Karte bis zum Quartalsende bei der Arztpraxis vorzulegen.