Mit Fotos aus der Krawallnacht sucht die Polizei nach 17 jungen Männern, die an der Randale beteiligt gewesen sein sollen. Was bringt diese Suche?

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Mit einer außergewöhnlich großen Öffentlichkeitsfahndung versucht die Polizei seit Montag, 17 Tatverdächtige aus der Krawallnacht im vergangenen Juni zu finden. Erste Erfolge kann sie bereits verbuchen. Nicht nur haben sich bereits fünf der gesuchten jungen Männer gestellt, als sie ihr Foto im Netz und in den Medien entdeckten. Sondern es haben sich auch schon zahlreiche Zeugen gemeldet, die telefonisch oder über ein Portal Hinweise geben konnten.

 

Die Polizei hat vielversprechende Hinweise

Unter den zahlreichen Rückmeldungen seien bereits 30 Hinweise gewesen, welche die Ermittler als „sehr vielversprechend“ einordnen würden, sagt die Polizeisprecherin Monika Ackermann. Noch hätten diese zu keiner weiteren Festnahme geführt, Die Ermittlungsgruppe gehe den Hinweisen nun nach und hoffe, dass sie bald weitere Erfolge vermelden könne. Erstaunlicherweise werde das Internetportal von den Hinweisgebenden deutlich stärker genutzt als die extra geschaltete Telefonnummer, sagt Ackermann.

Vorwurf: Schwerer Landfriedensbruch

Die Polizei hatte am Montag 17 Fahndungsfotos veröffentlicht, die tatverdächtige junge Männer aus der Krawallnacht zeigt. Bei allen abgebildeten Verdächtigen hat die Polizei Material, das den Verdacht belege, sie hätten sich wesentlich an der Randale in der Nacht vom 20. auf den 21. Juni 2020 beteiligt. Sie sollen mit Flaschen, Steinen und Stühlen geworfen, Polizisten angegriffen, Streifenwagen demoliert und Schaufenster eingeschlagen sowie Geschäfte geplündert haben. Ihnen wird schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen. Dafür sieht das Strafgesetzbuch als Strafmaß Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.

Die Polizei bekam die Öffentlichkeitsfahndung genehmigt, weil sie dem Amtsgericht nachweisen konnte, dass sie bereits alle anderen Ermittlungswege ausgereizt hatte. In der Strafprozessordnung steht, dass es sich um Straftaten „von erheblicher Bedeutung“ handeln muss. „Wegen einer gestohlenen Flasche Wodka kriegt man keine Fahndung mit Foto genehmigt, damit kommt die Polizei auch nicht“, sagt dazu der Sprecher des Stuttgarter Amtsgerichts, das die aktuelle Fahndung genehmigt hat.