Wenn die Inzidenz weiter unter 100 bleibt, dürfen die Bürger im Kreis Böblingen von Montag an wieder viel mehr als bisher. Voraussetzung ist aber stets ein negativer Schnelltest, eine vollständige Impfung oder eine Bescheinigung als frisch Genesener.

Kreis Böblingen - Wenn, ja wenn die Zahlen so bleiben, dann dürfen sich die Bewohner des Kreises Böblingen am Montag auf neue Freiheiten freuen. Stand Freitag lag die Inzidenz der Neuerkrankungen binnen sieben Tagen im Kreis bei 95 pro 100 000 Einwohner. Simone Hotz, die Pressesprecherin des Landratsamts, zeigte sich zuversichtlich, dass dies auch am Samstag der Fall sein werde. Dann hat der Kreis am fünften Werktag in Folge die magische Grenze unterschritten und darf weitere Öffnungsschritte einleiten. Was bedeutet das konkret für die einzelnen Bereiche? Gastronomie Die größten Neuerungen gibt es in Gastronomie und dem Hotelgewerbe, denn nach mehr als sechs Monaten Lockdown dürfen Restaurants sowohl die Innen- als auch Außenbereiche wieder öffnen, die Hotels können Privatreisende über Nacht beherbergen. Zutritt haben Besucher, die entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Getestete Personen benötigen die Bescheinigung über einen negativen Corona-Test, der nicht länger als 24 Stunden zurückliegen darf. Geimpfte wiederum müssen, zum Beispiel durch den Impfpass, nachweisen können, dass ihre Impfung mindestens seit 14 Tagen abgeschlossen ist. Genesene brauchen eine Bestätigung.

 

Die bisherigen Abstands- und Hygieneregeln müssen trotzdem weiterhin eingehalten werden, auch die Erfassung der Kontaktdaten zur Nachverfolgung ist für alle Gäste und Besucher verpflichtend. Das kann wie bisher auf Papier erfolgen oder digital, wie beispielsweise über die in den Behörden des Landes installierte„Luca“-App (siehe nebenstehender Hinweis). In der ersten Öffnungsphase darf die Gastronomie von 6 bis 21 Uhr öffnen. Private Hotelübernachtungen sind unter den bisherigen Hygiene- und Abstandsregeln wieder möglich. Bei längerem Hotelaufenthalt müssen Getestete alle drei Tage ein neues negatives Testergebnis vorweisen.

Handel Im Einzelhandel bleibt es beim Click&meet-Konzept. Das bedeutet: Wer shoppen will, muss zuvor einen Termin ausmachen. Alternativ dazu ist auch Shoppen ohne Termin möglich – dann allerdings mit einem negativem Schnelltest für alle, die keinen vollständigen Impfschutz haben oder als genesen gelten. Alle Läden haben Beschränkungen bei der Zahl der Kunden, die sie einlassen dürfen. Bereits in den vergangenen Tagen sei das Click&meet-Angebot gut angenommen worden, sagt ein Sprecher der Böblinger Shopping-Mall Mercaden. Weiterhin ohne Test und Anmeldung darf man in allen Läden der Grundversorgung wie Supermärkten, Apotheken, Drogerien, Optikern, Buchhandlungen und Gartencentern sowie an Tankstellen einkaufen.

Kultur Museen, Galerien und Bibliotheken dürfen wieder öffnen – unter Einhaltung der gängigen Hygieneregeln und mit beschränkter Besucherzahl. Alle Besucher müssen entweder vollständig geimpft sein, einen Nachweis über eine Genesung dabei haben oder ein negatives Schnelltestergebnis. Auch Kulturveranstaltungen im Freien mit bis zu 100 Personen sollen dann möglich sein. Aktuell gibt es aber noch keine Veranstaltungen, die anstehen. Die nächsten Events sind in Sindelfingen geplant: Ab 15 Juni ein Jazzfestival der IG Kultur in der Grünen Mitte, vom 26. Juni an die etwas reduzierte Biennale – vorausgesetzt die Inzidenz bleibt niedrig. Kurse in Volkshochschulen, Musik- und Kunstschulen dürfen in geschlossenen Räumen mit maximal zehn Personen, im Freien mit maximal 20 Personen stattfinden. Freizeitangebote Auch Freibäder dürfen wieder öffnen. Auch hier gilt, dass nur Personen eingelassen werden, die einen negativen Schnelltest mitbringen, geimpft oder genesen sind. Das Sindelfinger Bad öffnet voraussichtlich bereits am Montag. Das Waldfreibad in Holzgerlingen hat für Dienstag den ersten Badetag angekündigt. Tickets gibt es aber nur online. Minigolfanlagen, Hochseilgärten und sonstige Freizeiteinrichtungen können im Freien von Gruppen bis 20 Personen genutzt werden. Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist in Gruppen von bis zu 20 Personen erlaubt. Private Kontakte Von Montag an dürfen sich wieder bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen zuzüglich Kindern unter 14 Jahren und vollständig Geimpften oder frische Genesenen. Diese zählen bei der Anzahl von fünf nicht mit. Ausgangsbeschränkungen Das Verbot, sich nach 22 Uhr ohne triftigen Grund draußen aufzuhalten, entfällt von Montag an. Spaziergänge und Autofahrten sind wieder rund um die Uhr erlaubt. Teststellen Alle großen Einkaufszentren bieten Teststellen an: So etwa im Böblinger Mercaden, bei Real auf der Böblinger Hulb, auf dem Parkplatz des Sindelfinger Breuningerlands und auf dem Parkplatz bei Ikea in Sindelfingen. In jedem Ort des Landkreises gibt es mindestens ein Schnelltestzentrum, in größeren Städten auch mehrere.