Nach juristischer Schlappe wirbt der Landrat für die Nutzung der kommunalen Container.

Kreis Böblingen - Im juristischen Streit um das Aufstellen von Altkleider-Containern gibt der Landkreis nach. Das Landratsamt wird nicht mehr einem privaten Kleidersammler das Aufstellen von Containern verbieten. Das Landratsamt in Böblingen akzeptiert damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg.

 

Die Mannheimer Richter hatten im Juli die Berufung des Landkreises gegen ein Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichtes zurückgewiesen. Darin war das Verbot von kommerziellen Altkleidersammlungen im ganzen Landkreis aufgehoben worden. Diese Linie wurde jetzt vom übergeordneten Verwaltungsgerichtshof bestätigt.

Verzicht auf Revision

Theoretisch hätte der Landkreis erneut dagegen vorgehen können, haben doch die Verwaltungsrichter aus Mannheim eine Revision zugelassen. „Nach reiflicher Überlegung verzichtet das Landratsamt jedoch auf die Einlegung von Rechtsmitteln“, erklärte der Behördensprecher Dennis Ritter am Montag. „Wir werden prüfen, welche Auswirkungen das Urteil auf andere gewerbliche Sammlungen hat.“

Unabhängig von der juristischen Schlappe appelliert der Landrat an die Bürger, die kommunalen Container für ihre alten Schuhe und Kleider zu nutzen. „Eine Steigerung unserer Sammelmengen und damit auch unserer Erlöse tragen zur Gebührenstabilität bei und kommen letztlich wieder dem Gebührenzahler zugute“, argumentiert Roland Bernhard. Zudem gewährleiste der Kreis, dass die abgegebenen Sachen „ordnungsgemäß verwertet und zu einem möglichst hohen Anteil wiederverwendet werden“.

Altkleider-Geschäft ist lukrativ

Zu erkennen sind die hellen Behälter an den Aufklebern mit dem Logo des Abfallwirtschaftsbetriebs und teilweise zusätzlich an dem Roten Kreuz. 340 gibt es davon im Kreisgebiet. Sie befinden sich zumeist neben den Altglas- und Dosencontainern in den Städten und Gemeinden oder auf den örtlichen Wertstoffhöfen.

Das Geschäft mit gebrauchten Kleidern ist lukrativ. Rund 370 Euro pro Tonne kann der kreiseigene Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) verdienen. Von fast 2000 Tonnen hatten die Entsorger des Landeskreises im vergangenen Jahr gesprochen, Tendenz steigend. Um Profite gehe es in erster Linie aber nicht, versichert der AWB-Chef Wolfgang Bagin. „Wir haben auch das Wohl der Menschen im Landkreis im Blick. Andernfalls picken sich die privaten Sammler nur die Rosinen heraus und achten lediglich auf die eigene Gewinnmaximierung“, erklärt der Werkleiter. „Demgegenüber müssen die kommunalen Entsorger unabhängig von der Marktsituation die Wertstoffe für die Menschen im Landkreis entsorgen.“

Seit fünf Jahren kümmert sich der Kreis Böblingen um die Vermarktung abgelegter Kleider und Schuhe. Dabei arbeitet der Abfallbetrieb eng mit dem Roten Kreuz zusammen, das zuvor Container in Eigenregie aufgestellt hatte. Der AWB hat nun die Behälter des Roten Kreuzes angemietet.

Nicht mit der Verbotskeule

Der Rechtsstreit mit dem kommerziellen Kleidersammler Martin Mronsch zieht sich seit mehr als einem Jahr hin. Seit einem Vierteljahrhundert verkauft er Kleidung nach Osteuropa und beteuert, stets gesetzestreu zu handeln. Für rund 60 seiner Container hat er Privatflächen gemietet, auf dem die Behälter stehen.

Der Landkreis hatte dem Unternehmer vorgeworfen, er täusche durch Aufkleber auf den Containern karitative Beweggründe vor. Nachdem der Geschäftsmann die Beschriftung geändert hatte, zog dieses Argument vor Gericht nicht mehr. Ohnehin hätte der Kreis nicht gleich die Verbotskeule schwingen müssen. Das Gericht hätte mildere Schritte für ausreichend gehalten.

Das Argument des Landratsamtes, dank der Altkleidereinnahmen könnten die Müllgebühren gesenkt werden, erkannte der Verwaltungsgerichtshof nicht an. Denn gemeinnützige und gewerbliche Sammelstellen gibt es schon lange im Kreis. Der Abfallwirtschaftsbetrieb hingegen ist erst nachträglich in diesen Markt eingestiegen.