Trotz Einschränkungen ist landesweit eine flächendeckende Notfallversorgung gewährleistet.

Kreis Böblingen - Bei der zahnmedizinischen Versorgung wird kein Patient alleine gelassen“, sagt Klaus Lux, der Vorsitzende der Kreiszahnärzteschaft Böblingen-Leonberg. Nahezu alle Zahnarztpraxen im Landkreis Böblingen seien für die Behandlung von Schmerz- und Notfallpatienten von nicht mit Corona infizierten oder unter Corona-Verdacht stehenden Patienten erreichbar, teilt er mit.

 

Die Praxen kommen dem mit ihrer Kassenzulassung unterschriebenen Sicherstellungsauftrag der zahnärztlichen Versorgung der Bevölkerung nach, auch wenn Behandlungszeiten aufgrund des geringen Patientenaufkommens häufig eingeschränkt werden müssen.

Vertretungssystem für Praxen

In den vergangenen Tagen haben die standespolitischen Organisationen der Zahnärzte, die Landeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg zusätzlich ein Vertretungssystem für Praxen entwickelt, die aufgrund behördlicher Anordnung schließen müssen oder denen die für die Behandlung vorgeschriebene Schutzausrüstung ausgegangen ist und nicht mehr auf dem Markt beschafft werden kann.

„In großer beruflicher Solidarität haben sich hierzu über 500 Praxen landesweit bereit erklärt, Vertretungen zu übernehmen“, ist der Vorsitzende der Kreiszahnärzteschaft Böblingen-Leonberg stolz auf seine Kollegen. Somit müsse kein Patient die Befürchtung haben, im Schmerzfall alleine gelassen zu werden. Eine flächendeckende Notfallversorgung sei in jedem Fall gewährleistet.

Was kann verschoben werden?

Die weit überwiegende Mehrheit der zahnärztlichen Behandler hält sich dabei an die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und ihrer Standesvertretungen: Es sollen ausschließlich nicht verschieb-bare Not- und Schmerzbehandlungen stattfinden. Dabei muss die Entscheidung, welche Behandlung unaufschiebbar und zwingend notwendig ist, von jedem Praxisinhaber eigenverantwortlich im individuellen Einzelfall getroffen werden.

„Ein uneingeschränkter Behandlungsbetrieb ist aus epidemiologischen und medizinethischen Gründen nicht vertretbar – nur so kann einer schnellen Verbreitung der Covid-19-Erkrankung im zahnärztlichen Bereich vorgebeugt werden“, gibt der Sprecher der Zahnärzte zu bedenken.

Lesen Sie hier: Alle News zur Corona-Pandemie

Für Corona-Infizierte, unter Quarantäne befindliche und unter Corona-Verdacht stehende zahnärztliche Notfallpatienten werden zurzeit spezialisierte Überweisungszentren, eingerichtet, die räumlich und organisatorisch in der Lage sind, eine adäquate zahnärztliche und gleichzeitig auch allgemein-medizinische Notfallversorgung für diesen eher kleinen Patientenkreis sicherzustellen. „Nur diese sind im Besitz der notwendigen und extrem schwierig zu beschaffenden Schutzausrüstung (FFP3-Atemmasken, Einmalkittel und so weiter) sind. Unter anderem sind dies die Universitätszahnkliniken in Freiburg und Tübingen. Weitere sollen folgen.

Die medizinischen Notwendigkeiten in dieser Krisensituation zwingen die Zahnärzteschaft im Kreis Böblingen zu diesen Einschränkungen, bittet Klaus Lux um Verständnis. Sie bedeuten für alle zahnärztlichen Praxen wie in vielen anderen Branchen starke Umsatz- und Einkommensverluste für die Praxisinhaber sowie die Gefährdung der Arbeitsplätze von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Auch die zuarbeitenden zahntechnischen Handwerksbetriebe sind betroffen.