Das Windrad „Orlach 6“ wird sich weiterhin nicht drehen. Das entscheidet das Verwaltungsgericht Stuttgart. Die Anlage steht ungünstig – zumindest monieren das Tierschützer.

Braunsbach - Das stillgelegte Windrad „Orlach 6“ im Brutgebiet seltener Greifvögel nahe Braunsbach (Kreis Schwäbisch Hall) bleibt außer Betrieb. Wie das Verwaltungsgericht Stuttgart am Dienstag bestätigte, darf sich die Anlage nicht drehen - auch nicht nur über Nacht oder im Winter. Ein entsprechender Antrag eines Energieunternehmens, dem das Windrad mit einer Nabenhöhe von 149 Metern und einem Rotor-Durchmesser von gut 100 Metern gehört, wurde abgelehnt.

 

Der Landesnaturschutzverband LNV und der Naturschutzbund Nabu kämpfen gegen das Windrad - und haben vor Gerichten mehrfach Erfolg gehabt. In der Nähe des Windrades brüten Rotmilan, Schwarzmilan, Baumfalke und Wespenbussard.

Umweltverträglichkeitsprüfung nicht komplett

Die Verbände monieren, dass die Baugenehmigung vom Landratsamt ohne die gesetzlich vorgeschriebene, umfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung erteilte worden sei. Für LNV-Chef Gerhard Bronner zeigt der Fall, dass die Prüfung bei solchen Bauvorhaben nicht einfach umgangen werden könne. Auch müsse die Öffentlichkeit im Verfahren angehört und beteiligt werden, erklärte Nabu-Landeschef Johannes Enssle.

Auch wenn das Windrad nur in Teilzeit laufen soll, befürchtet das Gericht „erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen“. Zudem liege eben keine umfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung vor, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichtes. Bisher sei lediglich eine Vorprüfung durchgeführt worden, die für eine Beurteilung des Sachverhaltes nicht ausreiche.