Um eine Strafzahlung zu verhindern, interpretiert die AfD die Spenden an den Kreisverband der damaligen Spitzenkandidatin Alice Weidel im Bundestagswahlkampf 2017 als persönliche Zuwendungen. Dies berichten mehrere Medien.

Berlin - Die AfD interpretiert die umstrittenen Spenden im Bundestagswahlkampf 2017 an ihre damalige Spitzenkandidatin Alice Weidel als persönliche Zuwendungen. Sie will damit eine Strafzahlung verhindern, die ihr droht, wenn es sich um eine Parteispende handeln würde. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Freitag aus der Bundestagsverwaltung in Berlin. Zuerst hatten die „Süddeutsche Zeitung“ sowie die Sender WDR und NDR darüber berichtet.

 

Sie zitieren aus einem Schreiben des AfD-Anwalts Frank Saliger an die Bundestagsverwaltung, in dem von einer „persönlichen Wahlkampfspende“ zugunsten von Weidel die Rede sei. Im Gegensatz zur AfD interpretiert die Bundestagsverwaltung die Zuwendungen als illegale Parteispende. Der AfD droht daher der dreifache Betrag als Strafzahlung, also rund 396 000 Euro. Von der AfD war am Freitag zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Liste mit den Namen von 14 angeblichen Gönnern

Weidel ist heute Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag. 2017 hatte eine Schweizer Pharmafirma Spenden von 132 000 Euro in mehreren Tranchen an Weidels Kreisverband am Bodensee in Baden-Württemberg überwiesen. Die AfD zahlte das Geld zurück, allerdings erst Monate später. Der Geschäftsführer der Firma hatte angegeben, er habe das Geld als Gefallen für einen Geschäftsfreund überwiesen. Den Namen nannte er nicht. Deutsche Parteien dürfen keine Spenden von Gönnern annehmen, die nicht EU-Bürger sind.

Später legte die AfD der Bundestagsverwaltung eine Liste mit den Namen von 14 angeblichen Gönnern vor, von denen die Spenden stammen sollten. Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte jedoch Zweifel, dass es sich um die wirklichen Spender handelte. Sie nahm Ermittlungen wegen der möglicherweise gefälschten Liste auf.