Weil er in Esslingen einen Passanten mit einem Messer angegriffen und verletzt hat, hat das Landgericht Stuttgart vergangene Woche die Unterbringung eines 21 Jahre alten Mannes in einer psychiatrischen Klinik veranlasst.

Zu Beginn des Prozesses stand noch nicht fest, welche Rolle die geistigen Beeinträchtigungen des Angeklagten für das Gerichtsverfahren und die Urteilsfindung spielen würden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann schwere Körperverletzung vorgeworfen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten am Ende des Prozesses übereinstimmend dafür plädiert, den Angeklagten aufgrund seiner psychischen Erkrankung freizusprechen und seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik anzuordnen. Die Kammer des Landgerichts Stuttgart kam mit ihrem Urteil dieser Einschätzung nach. Der Angeklagte selbst erklärte, dass er hiermit ebenfalls einverstanden sei.

 

Angeklagter befürchtete Überfall

Was war geschehen? Am 7. Juli war der Angeklagte von seiner neuen Wohnung in Esslingen losgegangen, um sich in einem Einkaufscenter im Stadtteil Brühl eine Playstation zu kaufen. Er hatte 1500 Euro Bargeld bei sich und wollte – sollte sich die Gelegenheit ergeben – neben der Playstation gleich noch Drogen kaufen. Kurz vor einer Unterführung unter der Bundesstraße 10 hindurch traf der Mann auf sein Opfer, das er für einen Drogenhändler gehalten hatte. Nach einem kurzen Wortwechsel schien der Angeklagte sich sicher zu sein, dass er überfallen werden sollte. Er stach mit einem Messer zu und verletzte sein Gegenüber an Achsel und Oberarm. Auslöser des Angriffs sei ein Griff in die Jackentasche gewesen. Dies deutete der Angeklagte als Versuch, eine Waffe zu ziehen und stach seinerseits zu. Das Opfer musste ärztlich behandelt werden.

Bereits am ersten Verhandlungstag wurde deutlich, dass der Angeklagte unter einer Form der Schizophrenie leidet. Der Mann betonte zunächst aber, dass der Angriff nichts mit seiner Krankheit zu tun gehabt habe. Es habe zwar Situationen gegeben, in welchen er imaginäre Stimmen gehört und visuelle Trugwahrnehmungen gehabt habe. Während der Situation in Esslingen sei dies aber nicht der Fall gewesen.

Nicht die erste Unterbringung

Nach der Tat irrte der Mann zu Fuß die Nacht hindurch durch das Esslinger Stadtgebiet. Als er am Morgen zu seiner Wohnung zurückkehrte, wartete dort bereits die Polizei auf ihn. Er wurde in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Ein Sachverständiger erklärte vor Gericht, dass der Angriff in Esslingen nicht die erste Tat des Angeklagten sei, bei welcher es aufgrund einer Missdeutung von Mimik oder Gesten zu einer Attacke gekommen sei.

Die verordnete Unterbringung ist für den jungen Mann keine neue Erfahrung. Er war bereits früher wegen seiner psychischen Erkrankung in Kliniken in stationärer Behandlung. Zeitweise war er auch wohnungslos.