Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller warnt vor gravierenden Folgen der EEG-Novelle.

Automobilwirtschaft/Maschinenbau: Matthias Schmidt (mas)

Stuttgart - Mit scharfen Worten kritisiert Landesminister Franz Untersteller den Entwurf für die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), der am Mittwoch im Bundeskabinett beraten wird. Die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagenen Regeln würden dazu führen, dass viele Gewerbetreibende und Mittelständler den auf dem eigenen Dach erzeugten Solarstrom künftig nicht mehr selbst nutzen dürften. „So vergällt man den Leuten die Lust, bei der Energiewende mitzumachen“, warnt der grüne Minister, der in Baden-Württemberg für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zuständig ist, im Gespräch mit unserer Zeitung.

 

Mit Blick auf Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), der kürzlich eine 20-Punkte-Charta „für Klimaneutralität und Wirtschaftskraft“ vorgeschlagen hat, sagte Untersteller: „Ja, man kann sonntags schöne Papiere schreiben, aber dann sollten die Dinge, die man montags auf den Tisch legt, wenigstens ansatzweise etwas damit zu tun haben. Bei seinem Entwurf für das neue EEG, das zentrale Gesetz für den Ausbau der erneuerbaren Energien, ist das definitiv nicht der Fall.“

Neue Regeln für große Dachflächen

Ein Hauptgrund für Unterstellers Kritik: Künftig können auch Fotovoltaikanlagen auf Dächern ab einer bestimmten Größe nur installiert werden, wenn sie zuvor den Zuschlag in einem Ausschreibungsverfahren erhalten. Bisher galt dies nur für Anlagen auf freien Flächen. Bei ausschreibungspflichtigen Anlagen darf der Betreiber den günstig produzierten Strom nicht selbst nutzen, sondern muss ihn komplett ins Netz einspeisen. Laut Entwurf sollen Anlagen ab einer Leistung von 500 Kilowatt in die Ausschreibung gehen, in wenigen Jahren schon ab 100 Kilowatt – davon wären beispielsweise Sonnenkollektoren auf Gewerbehallen oder Discounterfilialen betroffen.

Er werde alles daransetzen, diese Regeln zu verhindern, sagt Untersteller, der dabei auch auf Unterstützung seines bayerischen Kollegen hofft. Zudem führe er Gespräche mit Vertretern der Berliner schwarz-roten Koalition. Handlungsspielraum im Bundesrat gibt es nicht, da das EEG nicht zustimmungspflichtig ist.

Im Land kommt die Pflicht zur Fotovoltaik

Konterkariert werde durch die Ausschreibungspflicht für Dachanlagen auch die von der grün-schwarzen Landesregierung angestrebte Fotovoltaikpflicht bei allen neuen Nicht-Wohngebäuden. „Unser Vorhaben wird massiv erschwert“, sagt Untersteller. Wenn der selbst produzierte Strom nicht für den eigenen Betrieb verwendet werden darf, leidet die Rentabilität, da eingekaufter Strom teurer ist.

Das EEG legt unter anderem die angestrebten Kapazitäten für Windkraft-, Solar- und Biomasseanlagen in Deutschland fest. Die Neufassung soll ab 2021 gelten. Sie beinhaltet auch eine Südquote für die Windkraft, die den Ausbau in Baden-Württemberg beflügeln soll.