Ein Anwalt aus Ulm, der in Göppingen gegen Neonazis demonstriert hatte, wurde mit anderen Demonstranten von der Polizei eingekesselt. Dagegen hat er jetzt eine Klage eingereicht. Das Verwaltungsgericht Stuttgart soll bestätigen, dass das Vorgehen der Polizei nicht rechtens war.

Der Ulmer Anwalt Christoph Buder hätte sich nicht träumen lassen, dass ihm so etwas passieren könnte: Mit seiner Tochter und drei Bekannten war er am 12. Oktober in Göppingen, um gegen Neonazis zu demonstrieren. Doch gegen 11.30 Uhr wurden der Mann und seine Begleiter auf dem Weg zum Schillerplatz ohne vorherige Ankündigung von der Polizei am Alten Kasten eingekesselt. Buder kam erst gegen 18.30 Uhr wieder frei. Der Anwalt hat sich deswegen mit einer sogenannten Fortsetzungsfeststellungsklage gegen das Land und die Polizei an das Verwaltungsgericht Stuttgart gewandt. Die Richter sollen nachträglich feststellen, dass das Vorgehen der Polizei gegen ihn rechtswidrig war.

 

In seiner Klageschrift schildert Buder, wie er mit etwa 100 anderen friedlichen Demonstranten unterwegs war, als die Polizei den Zug abriegelte. Er sei etwa anderthalb Stunden in dem Kessel festgehalten worden. Dann habe die Polizei seine Personalien aufgenommen, ihn fotografiert und durchsucht. Seine Sachen (Handy, Geldbeutel, Tempo-Taschentücher, Zigaretten) seien ihm abgenommen worden. Dann seien er und andere Demonstranten mit einem Bus in die Polizeidirektion gebracht und in „Käfigen“ festgesetzt worden. Die Demonstranten seien stundenlang „unbearbeitet“ herumgestanden. „Bis Mittag hatte es geregnet, alle froren. Da keine Sitzgelegenheiten vorhanden waren, mussten alle stehen“, erzählt er.

Der Anwalt kritisiert, dass kein Richter überprüft habe, ob die Festsetzung rechtens gewesen sei. Es sei auch kein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet worden. Aus seiner Sicht ist die Festsetzung damit rechtswidrig. Bis das Verwaltungsgericht über die Klage entscheidet, wird noch einige Zeit ins Land gehen. Im Schnitt dauerten solche Verfahren in Stuttgart acht Monate, teilt die Sprecherin Ulrike Zeitler mit. Jetzt sei zunächst die Polizei gefordert, Stellung zu nehmen.