Derzeit ist völlig unklar, welche Großkonzerte und Festivals im Sommer 2020 trotz Coronakrise wirklich stattfinden können. Doch viele weitere Absagen stehen wohl bevor. Nun will die Bundesregierung auch den dadurch in Existenznot geratenen Veranstaltern helfen.

Berlin - Auch in Not geratenen Veranstaltern und Betreibern in Sport und Kultur will die Bundesregierung helfen. „Die Veranstalter von Freizeitveranstaltungen werden berechtigt, den Inhabern der Eintrittskarten statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein zu übergeben“, heißt es nach Informationen der Funke Mediengruppe (Mittwoch) in einem Entwurf für ein Gesetz, das am Mittwoch in der Kabinettssitzung der Bundesregierung beschlossen werden soll.

 

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Der Gutschein könne demnach entweder für das nachgeholte Konzert oder Sportevent, aber auch für eine andere Veranstaltung des Anbieters eingelöst werden. Veranstalter und Betreiber seien mit einer Vielzahl von Rückforderungen konfrontiert und gerieten zunehmend in Liquiditätsengpässe, sagte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) den Funke-Zeitungen. „Hierdurch gerät eine ganze Branche mit vielen tausend Arbeitsplätzen in Existenznot und droht nicht wiedergutzumachenden Schaden zu nehmen.“

Existenznöte der Veranstalter und des Ticket-Vertriebs

Noch ist unklar, welche Stadionkonzerte und Open-Air-Festivals in den kommenden Wochen und Monaten stattfinden können. In den meisten Ländern ist noch unsicher, nach welchem Fahrplan die Regierungen ihre Corona-bedingten Ausgeh- und Versammlungsbeschränkungen wieder aufheben können. Gerade am Dienstag war erst das bedeutende Roskilde Festival in Dänemark abgesagt worden, das Ende Juni und Anfang Juli 2020 hätte stattfinden sollen.

Allgemein wird bald mit weiteren Absagen gerechnet. Einzelne Veranstalter und des Ticket-Vertriebs hatten darüber geklagt, dass sie bei Veranstaltungsabsagen und bei allzu hohen Geldforderungen von Besuchern, die ihre im Vorverkauf erstandenen Tickets zurückgeben, in Liquiditäts-Probleme geraten könnten. Mit dem Recht der Veranstalter, statt Bargeld Gutscheine auszugeben, wäre das Problem nun zumindest vorerst gelöst. Allerdings gibt es Experten, die hier einen unzulässigen Eingriff in Verbraucherrechte sehen und vor nachfolgenden Klagen und Prozessen warnen.