Gibt es keine Verwandte, erbt das Land. Da kommt manchmal Kurioses zu Tage. Nur: Verwandte können einen unwillkommenen Nachlass einfach ausschlagen – das Land nicht.

Ravensburg - Das ist eines unserer Schätzchen“, sagt Mark-Oliver Heck und schiebt den Bauzaun beiseite. Dahinter verbirgt sich ein heruntergekommenes, zugewachsenes Sägewerk mit maroden Wänden. Ein eisiger Wind zieht durch die eingeschlagenen Fenster, der Platz ist verlassen, nur ein Hund treibt sich zwischen den Büschen herum. „Das gehört alles uns“, sagt der Jurist vom Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg mit einem deutlichen Schmunzeln. Das Land hat das ehemalige Sägewerk im Jahr 2009 geerbt – ob es wollte oder nicht.

 

In diesem Fall wollte das Land wohl eher nicht. Denn das Gebäude ist nicht einfach nur baufällig. Auf dem Grundstück des Sägewerkes in Mengen (Kreis Sigmaringen) liegen zudem Altlasten – „im Boden stecken unterschiedliche Chemikalien“, sagt Heck. Dennoch ist das Land verpflichtet, sich um die Nachlässe zu kümmern. „Wir dürfen solche Erbschaften nicht ausschlagen“, sagt Heck. „Wir müssen erst mal sehen, ob überhaupt eine Nutzung möglich ist. Sonst lassen wir es – nachdem die Altlastensanierungen durchgeführt wurden – im schlimmsten Fall brach liegen.“ Dabei war das Sägewerk einst ein florierender Betrieb, der 1890 gegründet wurde. Doch Jahre später lief das Geschäft nicht mehr so gut, die Eigentümer wechselten mehrfach hintereinander, es ging bergab. Die letzte Besitzerin, eine alte Dame aus der Gründerfamilie, starb verarmt im Altersheim. Ihre Verwandten schlugen das Erbe nacheinander aus – bis das Land bei der sogenannten Fiskalerbschaft einspringen musste. Seitdem kümmert sich Mark-Oliver Heck um das Gelände. Und die Absicherung und grundsätzliche Instandhaltung kostet: „Hier hat das Land schon Hunderttausende Euro verbuddelt.“

Fiskalerbschaften gibt es immer mehr

Hecks eigentliche Aufgabe bei der Abteilung Immobilienmanagement des Amtes in Ravensburg ist die Unterbringung von Landesbehörden und Einrichtungen des Landes, das Fiskalerbrecht war ursprünglich nur ein kleiner Teil seiner Arbeit. Inzwischen ist der Bereich aber so enorm gewachsen, dass Heck Verstärkung von seiner Kollegin Charlotte Zurlinden bekommen hat. „Vor etwa zehn Jahren hatten wir noch drei Fälle pro Jahr, 2012 waren es 28“, sagt Heck. Auch landesweit zeichnet sich dieser Trend ab: 2006 gab es in Baden-Württemberg nach Angaben der Vermögen und Bau Baden-Württemberg 306 neue Fiskalerbschaften, 2012 waren es 638. „Ich glaube, die allgemeine finanzielle Situation wirkt sich in vielen Fällen auf eine Überschuldung im Alter aus“, sagt Heck.

Wie langwierig eine Fiskalerbschaft sein kann, zeigt ein Beispiel seiner Kollegin. Charlotte Zurlinden wickelt derzeit ein Erbe ab, bei dem der Eigentümer schon 1996 gestorben ist. Das zuständige Notariat frage dann zunächst reihum bei den Verwandten an, die jedoch eine sechswöchige Frist hätten, um das Erbe auszuschlagen. „Da kann das schon mal dauern“, sagt Zurlinden. Dass Verstorbene das Land direkt im Testament als Erbe einsetzen, käme sehr selten vor. In den meisten Fällen sei zum Zeitpunkt des Erbfalles weder ein Verwandter, noch ein Partner vorhanden.

„Ich enterbe alle“

Doch nicht immer erbt das Land nur baufällige oder wertlose Immobilien: In den letzten Jahren habe das Land keine Miesen mit den Erbschaften gemacht, sagt Heck. „In einem Fall haben wir beim Abwickeln eines Erbes etwa 4,4 Millionen Euro verdient.“ Die verstorbene Dame, die selbst viel geerbt hatte, war alleinstehend und hatte nur weit entfernte Verwandte. „Sie kam wenige Tage vor ihrem Tod ins Krankenhaus. Dort hat sie den Notar und den Chefarzt an ihr Bett bestellt“, sagt Heck. In ihrem neuen Testament stand dann: „Ich enterbe alle.“ Ein neuer Erbe war allerdings auch nicht genannt. „In dem Fall war das Land dann Erbe per Gesetz“, sagt Heck. Als er den Nachlass verwaltete, staunte er selbst: Heraus kamen Pelzjacken, eine Ferienwohnung im Allgäu, zwei Wohnhäuser – und ein paar Schwarzgeldkonten in der Schweiz, die das Land erst mal nachversteuern musste.