Die Beschwerden der Kunden des Filder-Einkaufszentrums in Leinfelden reißen nicht ab. Erst gab es Kritik an der Parkscheiben-Pflicht, jetzt am Mangel an Stellplätzen. Der Eigentümer des Grundstücks setzt deshalb bald auf eine andere Methode.

Klima & Nachhaltigkeit: Judith A. Sägesser (ana)

Leinfelden - Es gibt Tage, an denen brauchen die Kunden im Filder-Einkaufszentrum, kurz FEZ, Geduld. Zwischen den Jahren etwa war bei einer Stichprobe um die Nachmittagszeit so gut wie kein Parkplatz mehr frei. Wer seinen Einkauf erledigen wollte, wurde sein Auto nur im hintersten Eck los. „Manchmal muss ich auch fünf Minuten warten, bis einer rausfährt“, sagt ein Mann aus Leinfelden, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. Das nervt ihn, zumal es bis zum vergangenen Sommer besser gewesen sei. Bis damals galt eine Parkscheibenpflicht auf dem FEZ-Parkplatz, und die hielt offenbar Fremdparker ab, also solche Leute, die den Stellplatz nutzen, um danach nicht einzukaufen, sondern vielleicht eher, um in den Urlaub zu jetten. Die Parkscheibenregel ist inzwischen passé.

 

Das Vorgehen war nicht gerade zimperlich

Andreas Kalckbrenner wirkt ebenfalls nicht sonderlich gut gelaunt, wenn er aufs Thema angesprochen wird. Er ist Mitarbeiter bei der Firma Nanz, der das Gelände samt Einkaufszentrum gehört. Und er hat in den vergangenen beiden Jahren festgestellt: Egal wie man es macht – es gibt Stress. Erst Klagen, weil es am FEZ zu wenige freie Stellplätze gibt, dann Klagen, weil die Firma Nanz wegen des Problems einen Parkraumbewirtschafter eingesetzt hatte, und jetzt wieder Klagen, weil Kunden mitunter im Kreis fahren müssen, bis sie einen Parkplatz finden.

Klar sei, dass die Firma Nanz beim Parkraumbewirtschafter zunächst an den Falschen geraten sei. „Die erste Firma war eine Katastrophe“, sagt Kalckbrenner unverblümt. Zur Erinnerung: Das Unternehmen Park Security war bei Kunden in die Kritik geraten, weil das Vorgehen nicht gerade zimperlich war. Erlaubt war es, für drei Stunden dort zu stehen – wenn die Parkscheibe gut sichtbar im Wagen lag. Vor allem in der Anfangszeit gab es Proteste, die besonders die Läden vor Ort aushalten mussten. Während die Firma Nanz versuchte, eine Phase der Kulanz zuzulassen, blockte Park Security ab – weil dann die Einnahmen gefehlt hätten.

Er hat genug Erfahrung mit dem leidigen Thema gesammelt

Das Ende vom Lied: Nanz trennte sich von der Firma und heuerte den Konkurrenten Park & Control an, der beispielsweise auch den Ladenparkplatz an der Ulmer Straße in Echterdingen überwacht. Die Regeln blieben dieselben, die Methode indes war freundlicher. Weil laut Andreas Kalckbrenner die Kundenbeschwerden trotzdem nicht abrissen, sollte ein neues System her: Eine Technik, bei der keiner an die Parkscheibe denken muss, weil in den Boden eingelassene Sensoren die Arbeit machen. Auf dem Lidl-Parkplatz in Echterdingen wird dies bereits so gehandhabt. Es hieß, dass das neue System im September 2019 auch am FEZ eingeführt werden könnte. Doch daraus wurde letztlich nichts, wie Kalckbrenner nun mitteilt. Der Grund: Park & Control habe Nanz ein System angeboten, das nur eine freie Parkdauer von anderthalb Stunden – plus zehn Minuten Kulanz – zulasse, so Kalckbrenner. „Das war uns zu kurz.“ Damit die Kunden nicht so hetzen müssten, solle es bei drei Stunden bleiben.

Deshalb setzt Nanz auf eine andere Lösung: Dauerparker werden abgeschleppt. Die Schilder, die davor warnen, würden nun bestellt werden, es sei möglich, dass es im Januar losgeht. Personal werde dafür keines abgestellt, sagt Kalckbrenner. Das werde von Leuten vor Ort übernommen. „Wenn Sie täglich dort sind, kennen Sie die Fahrzeuge schon“, sagt er. „Es sind immer dieselben.“ Nämlich Fluggäste, Anwohner und Mitarbeiter nahe gelegener Firmen. Aus seiner Erfahrung mit dem leidigen Thema weiß er: Mit Abschleppaktionen „werden wir das Problem nicht lösen, aber eventuell verkleinern“. Zusätzlich sei man dran, einen Dienstleister für eine Sensorenlösung für drei freie Stunden zu finden.

Wichtige Änderung für Autofahrer

Alte Regel: Wer sein Auto bisher auf einem Privatparkplatz abgestellt und keine Parkscheibe – wenn so gefordert – ausgelegt hatte, musste mit einer Vertragsstrafe rechnen. Weil der Scheibenwischer allerdings nicht als Briefkasten gilt, war es den Betroffenen bisher möglich, abzustreiten, selbst gefahren zu sein. Der Halter war nicht automatisch verantwortlich und musste auch nicht verraten, wer stattdessen das Auto gefahren ist.

Neue Regel: Der Bundesgerichtshof hat im Dezember 2019 ein wegweisendes Urteil gesprochen (AZ: XII ZR 13/19). Es genügt nun nicht mehr, pauschal zu bestreiten, dass man das Auto nicht gefahren habe. Der Halter muss demnach im Zweifelsfall angeben, wer sonst noch als Fahrer infrage kommt.