Auf dem Fasanenhof ist es zu laut. Allerdings werden nur die Orientierungswerte der DIN-Norm überschritten. Die in der Verkehrslärmschutzrichtlinie genannten Grenzwerte sind höher und werden eingehalten. Das hat auch negative Folgen.

Stadtleben und Stadtkultur : Alexandra Kratz (atz)

Fasanenhof - Das haben die Menschen auf dem Fasanenhof auch ohne Gutachten gewusst. In ihrem Stadtteil ist es zu laut. Die Gründe dafür finden sich in der Nord-Süd-Straße, der A 8 und der B 27. Das Hauptproblem aber ist die Autobahn, denn diese hat im fraglichen Abschnitt bis zu 13 Fahrspuren. Zusammen mit dem Echterdinger Ei wirke sie damit „wie eine Flächenschallquelle und ist mit herkömmlichen Mitteln des aktiven Schallschutzes nur bedingt abschirmbar“. Soll heißen: Lärmschutzwände oder -wälle nutzen nur wenig. So steht es in einem Lärmgutachten, das die Stadt im Zusammenhang mit der geplanten Nachverdichtung rund um den Ehrlichweg in Auftrag gegeben hatte. Stefan Haag, der Leiter des Sachgebiets Lärmbekämpfung beim Umweltamt, stellte in der jüngsten Sitzung des Möhringer Bezirksbeirats die Ergebnisse vor.

 

Pegel nur selten über Grenzwerte

Der Fasanenhof ist großflächig verlärmt; jedoch ohne dass die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzrichtlinie in erheblichem Maße überschritten werden. Die Richtlinie schreibt vor, dass die Pegel tagsüber nicht über 67 Dezibel und nachts nicht über 57 Dezibel liegen sollen. Und das tun sie auf dem Fasanenhof in der Regel nicht. „Da eine Überschreitung dieser Grenzwerte die Voraussetzung für eine Lärmsanierung darstellt, ist klar, dass eine solche Sanierung und damit eine Verbesserung der Situation für den Stadtteil nicht gegeben ist“, so das Fazit in dem Gutachten. Das Problem ist die Fläche, vor allem die Freifläche.

Im Gegensatz zu anderen Gebieten, in denen die Gebäude entlang der großen Straßen zwar an einer Fassade hoch belastet sind, diese Gebäude aber Schutz für dahinterliegende Innenhöfe und Grünzonen bieten, gibt es solche abgeschirmten Bereiche auf dem Fasanenhof nur wenig. „Daraus folgt, dass die Aufenthaltsqualität im Freien beziehungsweise auch auf Balkonen und sogar schon bei geöffneten Fenstern sehr leidet, während bei geschlossenen Fenstern die geforderten Innenraumschallpegel bequem eingehalten werden können“, heißt es in dem Gutachten.

DIN-Werte sind niedriger

Die Experten haben dennoch verschiedene Varianten geprüft, wie die hohen Pegel gesenkt werden könnten. Das Ziel war dabei die Einhaltung der in der DIN 18005 genannten Orientierungswerte. Diese sehen für Wohngebiete tagsüber Pegel unter 55 Dezibel und nacht unter 45 Dezibel vor. Dabei haben die Gutachter explizit auch sehr kostenintensive Maßnahmen einbezogen.

So zum Beispiel eine Überdeckelung der Autobahn und der B 27. Keine Frage, das wäre die wirksamste Variante. Die Lärmwerte könnten so um bis zu zwölf Dezibel gesenkt werden. Selbst wenn man nur die A 8 oder sogar nur einen Teil der A 8 in einen Tunnel verlegen würde, würde es im Stadtteil deutlich ruhiger werden. Allerdings würde dies geschätzte 180 Millionen Euro kosten. Und Haags Meinung nach sei diese Schätzung noch sehr vorsichtig. Eine Überdeckelung nur der B 27 schlägt mit etwa 15 Millionen Euro zu Buche. Doch diese Maßnahme allein würde laut Gutachten nicht viel bringen. Dazwischen gibt es noch verschiedene Kombinationen von Teileinhausungen der A 8 und der B 27.

Deutlich günstiger wäre eine Kombination aus zusätzlichen Lärmschutzwänden – zum Teil zwischen den Richtungsfahrbahnen der A8 – in Verbindung mit einer Temporeduzierung. Dabei wäre die Wirkung im östlichen Fasanenhof recht gut, im Bereich Ehrlichweg jedoch nicht befriedigend, schreiben die Gutachter. Am günstigsten wäre freilich eine Temporeduzierung auf Autobahn und Bundesstraße. Die Kosten würden wahrscheinlich unter 100 000 Euro liegen. Allerdings wäre diese Maßnahme allein nach Einschätzung der Gutachter auch völlig wirkungslos.

Stadt muss investieren

Das Fazit: „Das Ziel einer umfassenden Einhaltung der Orientierungswerte der DIN 18005 kann in keinem Fall ganz gewährleistet werden. Die Einhaltung der Schallpegel nach der Verkehrslärmschutzverordnung kann mit mehreren Varianten gewährleistet werden.“ Das bedeutet, dass die Stadt zahlen muss, wenn sie die Pegel senken möchte. „Bund und Land werden nicht investieren, weil die Grenzwerte tags nur an drei und nachts nur an zehn Gebäuden überschritten werden“, sagte Haag. Für eine weitere Bebauung im Gebiet Fasanenhof sei festzustellen, dass den baurechtlichen Vorschriften mit Schallschutzfenstern genüge getan sei, so der Sachgebietsleiter. Das ernüchternde Urteil im Gutachten lautet. „Dadurch kann aber die Aufenthaltsqualität im Freien oder die Situation bei geöffneten Fenstern in keiner Weise verbessert werden und die Klagen über Lärmprobleme werden andauern.“

Beiräte wollen informiert werden

Die Bezirksbeiräte wollten das so freilich nicht stehen lassen. „Der Stadtteil ist stark bealstet. Es muss was gemacht werden“, sagte Dieter Bernhardt (SPD). Fabian Ripsam (CDU) wollte wissen, wo die Lärmwerte herkommen, also wann und wo gemessen worden sei. Haag erklärte, dass nicht gemessen, sondern gerechnet worden sei. „Ich habe bezüglich der Lärmbelastung auf dem Fasanenhof andere Erfahrungswerte“, konstatierte Ripsam. Viel mehr ärgerte er sich jedoch darüber, dass vor Kurzem die Lärmschutzwand entlang der A8 abgebaut wurde, ohne die Bürger im Vorfeld darüber zu informieren. Das Regierungspräsidium (RP) baut freilich eine neue und bessere Lärmwand. Doch bis die fertig ist, dringt der Schall ungehindert in das Wohngebiet. Ripsam stellte einen Antrag, dass der Stuttgarter Oberbürgermeister und das RP ihre Informationspolitik noch einmal überdenken und künftig die Bürger frühzeitig informieren. Der Antrag wurde nach kurzer Diskussion mehrheitlich angenommen.