Beim ersten gemeinsamen Landes-Jugendkongress forderten die Teilnehmer das Recht schon ab 16 Jahren wählen zu dürfen. In bestimmten Fällen sollte es demzufolge sogar schon ab zwölf Jahren erlaubt sein abzustimmen.

Stuttgart - Die Beteiligung junger Menschen auf allen politischen Ebenen soll nach Ansicht von Jugendvertretern gestärkt und verbindlicher werden. Dafür müsse die Partizipation in der Landesverfassung verankert werden, forderten Jugendgemeinderäte und Schülervertreter am Montag in Stuttgart. „Wir wollen eine Verpflichtung, keine freiwillige Lösung“, sagte Elisabeth Schilli vom Landesschülerbeirat.

 

Die Jungen sollen Gesetzesinitiativen kommentieren und eigene über Jugendbegehren in den Landtag einbringen können. Schließlich seien die Jungen die Gruppe, die am längsten von politischen Entscheidungen betroffen sei.

Wahlalter für Interessierte ab zwölf Jahren

Beim ersten gemeinsamen Landes-Jugendkongress beschlossen die 80 Teilnehmer zwischen 14 und 21 Jahren das Wahlalter 16 auf allen politischen Ebenen als Ziel - und zwar aktiv und passiv. Auf Antrag sollten schon Interessierte ab zwölf Jahren das Wahlrecht erhalten. Im Südwesten dürfen bei Kommunalwahlen 16-Jährige bereits ihr Kreuzchen machen, können sich aber erst mit 18 Jahren zur Wahl aufstellen lassen. Sie könne die Besetzung von Gemeinderäten, Kreistagen, dem Verband Region Stuttgart und dem Amt des Bürgermeisters mitbestimmen. Außerdem haben die Jugendlichen das Recht, an Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden teilzunehmen,

Kommunen sollten verbindlich ein Jugendbudget entsprechend ihrer Größe einrichten und das Land Mittel zuschießen, verlangen die Jugendvertreter überdies.

Jugendgemeinderäte gibt es derzeit in 80 meist mittelgroßen Städten. Wichtig seien solche Foren, wo junge Leute ihre Themen platzieren und mit anderen diskutieren können, sagte Schilli.