Baden-Württemberg gibt den Doktoranden mehr Mitspracherechte an den Hochschulen. Gleichzeitig wird mit dem geplanten neuen Hochschulgesetz eine „Urabwahl“ der Rektoren eingeführt.

Stuttgart - Baden-Württemberg will seine Nachwuchswissenschaftler stärker würdigen. Das sieht die Novelle des Landeshochschulgesetzes vor, die demnächst im Kabinett beraten wird. Die Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) hofft, dass andere Länder dem Beispiel folgen werden.

 

Bauer sagte dieser Zeitung „Wir wollen die Stimme der jungen Generation der Wissenschaft stärken“. Die Doktoranden sollen einen eigenen Status als Hochschulgruppe und damit einen eigenen Vertreter im Senat bekommen. Bisher laufen die Doktoranden entweder bei den Studenten oder bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern mit. Baden-Württemberg ist Bauer zufolge das erste Bundesland, das den Doktoranden solches Gewicht verleiht.

Signal für Promovierende

Mit der Veränderung wolle das Land zum Ausdruck bringen, dass die Doktoranden „eine enorm wichtige Forschungsleistung erbringen“ und gleichzeitig „ein Signal geben, dass sie in der Phase der Promotion gut arbeiten können“, erklärte Bauer.

Die Ministerin betonte, „die Universität hat eine Gesamtverantwortung dafür, dass es den Doktoranden gut geht, und dass sie vorankommen können“. Sie sprach sich dafür aus, deren Betreuung und Erfassung institutionell zu verankern. Das Hochschulgesetz schreibt bereits vor, dass Promotionsvereinbarungen abgeschlossen werden. Erstmals wisse man nun, wie viele Menschen an einer Doktorarbeit säßen. So habe die Verwaltung allein an der Uni Heidelberg etwa 4000 Doktoranden geschätzt, tatsächlich seien es aktuell aber 7500, berichtete Bauer. Landesweit seien es etwa drei bis vier Mal so viele. Die baden-württembergische Ministerin will jetzt eine bundesweite Verpflichtung anregen: „Wir arbeiten mit Nachdruck an einer Weiterentwicklung, wir wollen bundesweit verlässlich mehr wissen“.

Gesetz muss bis März geändert werden

Die Änderung des Landeshochschulgesetzes wird notwendig, weil der Verfassungsgerichtshof des Landes im November 2016 Teile des Gesetzes als verfassungswidrig eingestuft hat. Die Richter verlangen eine Änderung bis Ende März 2018.

Beanstandet wurde das Verfahren zur Wahl und zur Abwahl von Rektoren und Rektoratsmitgliedern. Durch das neue Gesetz hatten die Rektoren mehr Kompetenzen erhalten. Das Gericht sprach den Hochschulprofessoren im Gegenzug das Recht zu, als einzelne Gruppe die Rektoren abzuwählen, im Zweifel auch gegen die Stimmen anderer Hochschulgruppen, wie etwa des auch mit externen Mitgliedern besetzten Hochschulrats.

Bauer interpretiert das Urteil so: „Das Gericht hat das eigenständige Abwahlrecht der Hochschullehrer verlangt, wenn die Kompetenzen der Rektoren bleiben“. Eine Schwächung der Rektoren kam nicht in Frage: „Wir wollen keine schwachen Rektorate“. Das sei für die Profilbildung und die Strategie der Hochschulen von Bedeutung.

Urabwahl vorgeschlagen

Mit der jetzt geplanten Gesetzesänderung will Bauer gleichzeitig die Hochschullehrer stärken. Die Zusammensetzung des Senats soll so verändert werden, dass die gewählten Hochschullehrer dort die Mehrheit erhalten. Für den seltenen Fall, dass Rektoren abgewählt werden sollen, erhalten alle Hochschullehrer das Recht zur Abstimmung. „Wir werden eine Urabwahl mit Quoren einführen“, kündigte Bauer an. Für die Entscheidung soll die Mehrheit in mindestens der Hälfte der Fakultäten notwendig sein. „Damit tragen wir der Auffassung des Gerichts Rechnung und entwickeln den Geist des Urteils ein Stück weiter“, sagte Bauer. Gleichzeitig werde verhindert, „dass im Hinterzimmer gekungelt wird“.