Ein Maulwurf im Landeskriminalamt liefert just den Verteidigern in einem Drogenprozess brisante Informationen über einen Geheimermittler. Nun haben beide ein Problem – und das Gericht viel zu klären.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Es war ein großer Coup für die Ermittler des Landeskriminalamts (LKA) und der Zollfahndung aus Stuttgart. Im Hamburger Hafen konnten sie Ende vorigen Jahres gut 100 Kilogramm Kokain sicherstellen, im Wert von mehreren Millionen Euro. Verpackt in Bananenkisten auf einem Frachtschiff aus Ecuador, sollte es der Auftakt für eine langfristige Einfuhr des Rauschgifts aus Südamerika nach Deutschland werden. Ein 38-jähriger Verdächtiger mit marokkanischen Wurzeln wurde festgenommen, als er die Lieferung übernehmen wollte. „Monatelange verdeckt geführte Ermittlungen“ hätten zu dem Erfolg geführt, verkündeten die stolzen Fahnder. Inzwischen ist die Freude etwas getrübt. Seit Juni steht der verhaftete Autohändler aus Bonn nun vor dem Landgericht Stuttgart. Beihilfe zur Einfuhr und zum Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird ihm vorgeworfen. Seinen Tatbeitrag bestreitet er nicht. Doch seine Anwälte wollen trotzdem, dass das Verfahren eingestellt wird. Begründung: Das LKA habe seinen verdeckten Ermittler „in rechtsstaatlich unzulässiger Weise“ auf den Angeklagten angesetzt. Im Glauben, es gehe um Autogeschäfte, habe er sich auf ein Treffen mit dem Undercover-Fahnder eingelassen – und sei in den Drogendeal dann geradezu gedrängt worden. Würde das stimmen, hätten die Ankläger ein Problem: Verdeckte Ermittler dürfen niemanden zu einer Straftat verleiten. Zudem dürfen sie erst eingesetzt werden, wenn schon ein Anfangsverdacht besteht.