Wie das Landgericht Baden-Baden am Montag mitteilte, ist das Gernsbacher Urteil gegen einen Fußballtrainer wegen sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen rechtskräftig. Die Hintergründe.

Das Gernsbacher Urteil gegen einen Fußballtrainer wegen sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen ist rechtskräftig. Wie das Landgericht Baden-Baden am Montag mitteilte, sind die Berufungen des Angeklagten, der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts vom 17. August 2021 zurückgenommen worden. Die Kammer hatte zuvor ihre vorläufige Einschätzung bekanntgegeben, wonach die Berufungen nur geringe Erfolgsaussichten haben dürften.

 

Das Amtsgericht Gernsbach (Landkreis Rastatt) hatte den ehemaligen Trainer einer 14-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt und die Strafe für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Der damals 61-jährige Angeklagte hatte nach Feststellung des Gerichts das Mädchen vor drei Jahren mehrfach während Trainingseinheiten massiert und sie unter anderem dabei im Intimbereich berührt. Zu Einzeltrainings habe der ehrenamtliche Trainer die junge Fußballerin abgeholt.

Der Beschuldigte hatte dem Gericht zufolge die Vorwürfe durchgehend bestritten und als Erfindung bezeichnet. Einen zunächst ausgestellten Strafbefehl wegen sexueller Belästigung in zwei Fällen hatte der Mann nicht akzeptiert.