Erst wirkt es wie ein Déjà-vu: Zwei Männer, die schon wegen einer Serienvergewaltigung in Freiburg verurteilt sind - allerdings noch nicht rechtskräftig -, stehen erneut vor Gericht. Wegen ähnlicher Vorwürfe. Doch das mögliche Opfer verstrickt sich in Widersprüche.

Freiburg - Im Prozess um eine angebliche Gruppenvergewaltigung in Freiburg sind die drei Angeklagten vom Hauptvorwurf freigesprochen worden. Die Aussagen der Nebenklägerin in dem Verfahren hätten sich stark widersprochen, so dass die Kammer nicht sicher habe feststellen können, was in der möglichen Tatnacht geschehen sei, sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht Freiburg, Stefan Bürgelin, am Freitag. Es stehe Aussage gegen Aussage, weshalb im Zweifel für die Angeklagten entschieden werden müsse (Az. 6 KLs 181 Js 1138/19).

 

Angeklagt waren drei Männer im Alter von 24 und 25 Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, im September 2017 die damals 20 Jahre alte Frau in einer Wohnung gemeinschaftlich vergewaltigt zu haben. Letztlich plädierte Staatsanwalt Rainer Schmid angesichts der widersprüchlichen Aussagen der Frau aber selbst auf Freispruch. Strafen gab es am Freitag dennoch für zwei der drei Männer - allerdings wegen anderer Vergehen.

Besondere Brisanz im Verfahren

Besondere Brisanz hatte das Verfahren, weil diese beiden Beschuldigten bereits wegen ähnlicher Vorwürfe verurteilt worden sind: Sie waren nach Überzeugung des Gerichts an der Serienvergewaltigung einer damals 18-Jährigen vor einer Freiburger Disco im Jahr 2018 beteiligt. Die Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Der Fall hatte bundesweit großes Entsetzen ausgelöst. Im anschließenden Prozess waren elf Männer angeklagt.

Die Kammer gehe im aktuellen Fall zwar davon aus, dass die drei Angeklagten in der betreffenden Nacht mit der Nebenklägerin Geschlechtsverkehr hatten - wohl auch gleichzeitig, sagte Richter Bürgelin. „Da war etwas in dieser Nacht, was sie nicht wollte.“ Aber ob die Frau das kundgetan habe, sei unklar geblieben.

Sie habe heute aufgrund jahrelangen Drogenkonsums Probleme, die Dinge „auf die Reihe zu bekommen“, sagte der Richter. In dem Prozess sei ihr nicht bewusst gewesen, was alles an ihrer Aussage hänge. So habe sie erst geleugnet, schon vor der angeblichen Tat eine sexuelle Beziehung zu zweien der Angeklagten gehabt zu haben, es später aber zugegeben. Auch auf die Frage, ob die Tür zu dem Zimmer, in dem die vorgebliche Vergewaltigung stattgefunden haben soll, abgeschlossen war, habe sie widersprüchlich geantwortet. „Vieles blieb vage“, sagte Bürgelin.

Nebenklagevertreter: „Wir sind alles andere als glücklich“

Nebenklagevertreter Bernhard Duchant sagte nach dem Urteilsspruch: „Wir sind alles andere als glücklich, aber man hat damit zu leben.“ Die Kammer habe sich viel Mühe gegeben, aber es sei sehr schwierig gewesen, heute noch Konkretes festzustellen.

Wegen anderer Vorwürfe gab es am Freitag jedoch Strafen für die zwei Angeklagten, die an der Serienvergewaltigung vor der Disco beteiligt gewesen sein sollen. Einer erhielt unter anderem wegen versuchter sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren, der andere muss eine Geldstrafe wegen Drogenvergehen zahlen. Letzterer will das Urteil akzeptieren, das andere Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Männer sind bereits in Haft.