Die Uroma war der einzig verbliebene Anker in der Familie für ihn. Sie nahm ihn auf, kochte für ihn, steckte ihm Geld zu. Beide verstanden sich gut. Dennoch brachte der Urenkel sie brutal um – eine absolut sinnlose Tat, wie der Richter befand.

Oldenburg - Ein 21-Jähriger bringt seine völlig arg- und wehrlose 88 Jahre alte Urgroßmutter auf brutale Weise um – aber warum? Das konnte das Oldenburger Landgericht letztlich nicht ergründen. „Wir können uns nicht erklären, warum er seine ihn liebende und unterstützende Uroma wegen 1000 Euro getötet hat“, sagte Richter Dirk Reuter selbst etwas ratlos. Ein „völlig sinnloses Tatgeschehen“ und ein „völlig sinnloser Tod eines Menschen“.

 

Für diesen Mord wurde der junge Deutsche am Donnerstag zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem stellte die Kammer die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung sowie den Vorbehalt einer möglichen Sicherungsverwahrung an. Der Angeklagte wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt, das unter bestimmen Voraussetzungen und beim Vorliegen einer besonderen Schwere der Schuld eine Maximalstrafe von 15 Jahren vorsieht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.:6 KLs 6/20).

Urgroßmutter kümmerte sich um ihn

„Ich bitte um Entschuldigung. Ich weiß, dass die Tat nicht zu entschuldigen ist“, sagte der Urenkel, der die Möglichkeit für ein letztes Wort in dem Verfahren nutzte. Er hoffe, dass er eine Sozialtherapie bekommen und Hilfe in Anspruch nehmen könne. Zum Prozessauftakt hatte er in der vergangenen Woche ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er sei mit einer „fast schon verstörenden Ehrlichkeit“ mit dem Sachverhalt umgegangen, sagte der Richter.

Seine Urgroßmutter hatte ihn Anfang des Jahres in ihrer Wohnung aufgenommen, wo er auch ein eigenes Zimmer besaß. Dennoch kam er auf die Idee, sie umzubringen, nachdem er im Fernsehen eine Dokumentation sah, in der es auch um Erdrosseln und Erwürgen ging, wie er selbst aussagte. Die Tat setzte er um, nachdem er sich mit Wodka und Cola in einem Park Mut angetrunken hatte. Völlig ahnungslos öffnete die 88-Jährige dann die Tür, als ihr Urenkel „Ich bin’s“ durch die Gegensprechanlage antwortete.

Angeklagter benötigte Geld für „Abschiedstour“

Als sie ihm den Rücken zukehrte, warf er ihr ein Nylonseil um den Hals und versuchte sie zu erdrosseln. Als das nicht klappte, würgte er sie mit bloßen Händen, schlug sie schließlich immer wieder heftig mit dem Ellebogen gegen den Kopf. Dann rauchte er eine Zigarette, zerrte das Opfer zur Badezimmertür und zog die Schlinge um den Hals erneut zu. Die tote Frau ließ er in der Wohnung zurück und flüchtete.

Die Tat hatte der Angeklagte mit der Absicht eines Selbstmordes begründet. Für eine „Abschiedstour“ bei Freunden habe er Geld gebraucht und sich das bei der Uroma holen wollen. Die Staatsanwältin wies die angeführte Selbstmordabsicht als „Schutzbehauptung“ zurück. Er habe seine Uroma brutal, heimtückisch und rücksichtslos aus Habgier ermordet. „Sie hat Ihnen vertraut und niemals damit gerechnet, dass ihr so was widerfahren könnte“, sagte die Anklagevertreterin, die 15 Jahre Freiheitsstrafe gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf acht Jahre Haft plädiert.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Strafkammer verwiesen auf die schwierige Kindheit des zur Tatzeit 20-Jährigen, bei dem laut einer Gutachterin der Verdacht auf eine Persönlichkeitsstörung vorliegt. Der Richter betonte, der Angeklagte weise eine erhebliche Reifeverzögerung auf und sei mit seiner „kaputten Biografie“ nach 100-prozentiger Überzeugung des Gerichts einem Jugendlichen gleichzustellen.