Er soll mehrfach andere Menschen geschlagen und die eigene Mutter beraubt haben – vor dem Landgericht Stuttgart muss sich ein Mann aus Winnenden verantworten. Laut einem Gutachter leidet der Angeklagte an einer schweren psychischen Erkrankung.

Leserredaktion : Kathrin Zinser (zin)

Stuttgart - Er soll mehrere Menschen geschlagen haben und mehrfach in die Wohnung seiner Mutter in Winnenden eingebrochen sein, um Geld und Wertgegenstände zu stehlen. Wegen dieser Vergehen muss sich ein 33-Jähriger derzeit vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Vermutlich ist er schuldunfähig.

 

Beim jüngsten Verhandlungstermin attestierte ein Gutachter dem Mann eine schwere psychische Erkrankung. Demnach habe der 33-Jährige eine paranoide Schizophrenie, höre Stimmen und leide an Realitätsverlust. Zudem sei er drogenabhängig, habe bereits im Alter von 12 oder 13 Jahren zum ersten Mal Rauschgift genommen. Zwar sei dem Angeklagten bewusst, dass man andere Menschen nicht schlagen darf, allerdings sei davon auszugehen, dass seine Steuerungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Taten nicht gegeben war, so der Gutachter.

Immer wieder zu Drogen gegriffen

Laut dem Betreuer des 33-Jährigen war der Angeklagte von 2011 bis 2016 in verschiedenen sozialtherapeutischen geschlossenen Einrichtungen untergebracht, aus denen er mehrfach abgehauen ist – etwa, indem er Türen aufbrach. Draußen habe er dann Alkohol getrunken und Cannabis geraucht. Als 2016 ein Unterbringungsbeschluss ausgelaufen sei, habe die Mutter des Mannes darauf bestanden, ihn bei sich aufzunehmen. „Das lief ein halbes Jahr gut“, so der Betreuer. Doch dann sei die Lage eskaliert, der Angeklagte habe Drogen genommen und seine Mutter bestohlen. Inzwischen sei es kaum möglich, eine Einrichtung zu finden, die bereit ist, ihn aufzunehmen.

Denn laut dem Gutachter ist der Mann immer wieder durch distanzloses Verhalten aufgefallen und hat andere Patienten angebettelt, sodass er zeitweise isoliert werden musste. In der Unterbringungshaft, in der er sich momentan befindet, schlage die Behandlung inzwischen gut an – der Gutachter sprach von einer „eklatanten Besserung“. Käme der Angeklagte jedoch in Freiheit, würde er nach Auffassung des Mediziners seine Medikamente voraussichtlich nicht richtig einnehmen und wieder zu Drogen greifen. Insofern sei eine Unterbringungsvoraussetzung gegeben. Der Prozess wird Mitte November fortgesetzt.