Im Zuge des Dieselskandals bei VW haben etliche Kapitalanleger auch die Dachgesellschaft Porsche SE verklagt. Mit den Aussagen etlicher Automanager und Ingenieure wollen sie vor Gericht ihre Ansprüche untermauern - doch daraus wird nun erst einmal nichts.

Stuttgart - Die juristische Aufarbeitung des VW-Dieselskandals am Landgericht Stuttgart kommt nicht von der Stelle. Sämtliche Termine, zu denen in den kommenden Wochen prominente Vertreter der Autobranche als Zeugen geladen waren, sagte der Richter am Mittwoch ab. Grund sind einige weiter ungeklärte Rechtsfragen - insbesondere die, ob die Verfahren überhaupt weiter in Stuttgart verhandelt werden dürfen oder dem Musterverfahren in Braunschweig zugerechnet werden müssen. Das war am Montag gegen Volkswagen und die VW-Dachgesellschaft Porsche SE eröffnet worden. Zudem wollen viele der potenziellen Zeugen, darunter Ex-VW-Chef Martin Winterkorn, die Aussage sowieso verweigern.

 

Das Landgericht verhandelt die Schadenersatzklagen von Anlegern gegen die VW-Dachgesellschaft Porsche SE. Die Kläger werfen der Holding vor, sie zu spät über den Dieselskandal und dessen finanzielle Folgen für VW informiert zu haben. Die Porsche SE weist - wie VW selbst - die Vorwürfe zurück.

Die endgültige Entscheidung, von der alles weitere abhängt, muss das OLG noch treffen

Knackpunkt ist die Frage, ob sich die Stuttgarter Klagen gegen die Porsche SE im Kern letztlich um den gleichen Sachverhalt drehen wie die gegen VW in Braunschweig. Denn dann müssten alle Verfahren dort zusammengefasst werden. Die Holding hätte das auch gern so, die Kläger hingegen nicht. Auch der Richter sieht einen grundsätzlich eigenständigen Sachverhalt. Er hatte ein zweites Musterverfahren in Stuttgart auf den Weg gebracht, was wiederum das Oberlandesgericht (OLG) nach vorläufiger Auffassung für falsch hält. Die endgültige Entscheidung darüber, von der alles weitere abhängt, muss das OLG noch treffen.

Was die Zeugen betrifft, ging der Richter in der Verhandlung am Mittwoch davon aus, dass Winterkorn und einigen anderen durchaus ein vollständiges Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, sie also nicht aussagen müssten, weil sie sich selbst belasten könnten. Bei einigen anderen, die schon Aussagen bei der Staatsanwaltschaft gemacht hätten, sei es hingegen zumindest möglich, die Protokolle davon heranzuziehen, erläuterte er.

Über allem steht allerdings auch hier die Frage, wie es mit den Verfahren weitergeht und ob sich die Vernehmung von Zeugen dann überhaupt lohnt. Antworten will das Gericht am 24. Oktober geben.