Mit einem Messer bewaffnet soll ein 32-Jähriger ein Spielcasino in der Stuttgarter Innenstadt überfallen haben. Der Angeklagte macht vor Gericht keine Angaben.

Stuttgart - Ulrich Tormählen, Vorsitzender Richter der 8. Strafkammer des Landgerichts, versucht gleich zu Beginn der Hauptverhandlung sein Glück. Der vorliegende Fall stehe auf der Kippe zwischen einem minderschweren und einem Normalfall. „Ein Geständnis würde uns wahnsinnig helfen, zum minderschweren Fall zu tendieren“, so Tormählen. Wenn es also etwas zu gestehen gebe, sei jetzt der ideale Zeitpunkt.

 

Dem 32-jährigen Mann auf der Anklagebank wird von der Staatsanwältin besonders schwere räuberische Erpressung vorgeworfen. Er soll am Abend des 19. November vergangenen Jahres ein Spielcasino auf der Königstraße in der Stuttgarter Innenstadt überfallen haben.

Der Täter hatte ein Küchenmesser

Er sei gegen 20.20 Uhr in die Spielhalle gekommen, habe der zum Tatzeitpunkt 23 Jahre alten Angestellten ein Küchenmesser mit einer ungefähr 20 Zentimenter lange Klinge vor die Nase gehalten und habe gesagt. „Ich bin wieder da. Geld!“ Die Frau habe ihm 905 Euro aus der Kasse gegeben, die er in einer schwarzen Tasche verstaut habe.

Das war dem Täter nicht genug. Sie solle den Geldwechselautomaten aufschließen, habe der Räuber gefordert. Die Frau konnte ihn davon überzeugen, keinen Schlüssel für den Automaten zu haben. Der Täter floh schließlich über den Hirschbuckel in Richtung Breite Straße.

Der Vorstoß des Vorsitzenden Richters geht ins Leere. „Wir haben uns dazu entschlossen, dass mein Mandant keine Angaben macht“, sagt Verteidiger Martin Stirnweiss. Der erfahrene Anwalt setzt offenbar darauf, dass die Beweislage dünn, vielleicht zu dünn ist. Mit dem Geständnis wird es jedenfalls am ersten Prozesstag nichts. Schon bei der Festnahme hatte der 32-Jährige die Tat bestritten.

Zu seiner Person will der Stuttgarter, der eine Bäckerlehre absolviert hat und der in einem Lokal in der Innenstadt in der Küche arbeitet, ebenfalls nichts sagen. Hier könne später allerdings der psychiatrische Gutachter Auskunft geben, heißt es.

Opfer kann den Mann nicht identifizieren

Polizei und Staatsanwaltschaft stützen sich unter anderem auf die Aussage der jungen Spielsalon-Angestellten. Sie hatte den Täter beschrieben: 25 bis 30 Jahre alt, 1,85 bis zwei Meter groß, sehr schlank, blond. Er sei mit Jogginghose und einer schwarzen Kapuzenjacke bekleidet gewesen. Das passt mehr oder weniger auf den Angeklagten. Eine schwarze Kapuzenjacke hatte man bei dem Mann gefunden. Der Räuber soll zwar die Kapuze über dem Kopf getragen haben, sein Gesicht sei indes nicht vermummt gewesen. Auf Fotos, die ihr die Polizei vorgelegt hatte, konnte die Frau den Angeklagten allerdings nicht identifizieren.

Eine Rolle spielt auch eine Kaffeetasse. Ein Gast habe vor dem Überfall einen Kaffee getrunken, auf der Tasse wurden Fingerspuren des 32-Jährigen sichergestellt. Sie sei sich zu „90 Prozent“ sicher, dass der Kaffeetrinker auch der Täter sei, so die Zeugin. Später soll sie diese Aussage jedoch relativiert haben. Die Bilder aus der Überwachungskamera helfen offenbar nicht weiter. „Die Qualität ist zu schlecht“, so der Kriminalbeamte, der den Fall bearbeitet. Über das Alibi des Angeklagten herrscht offenbar Unklarheit. Der Prozess wird am 16. Mai fortgesetzt.