Ein Professor hatte sich vertraulich an den Rechnungshof gewandt – und wurde enttarnt. Als Konsequenz aus dem Vorfall fordert der Petitionsausschuss nun Regeln für den Umgang mit Whistleblowern.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Der Landesrechnungshof soll sich Richtlinien für den ordnungsgemäßen Umgang mit Informanten und „Whistleblowern“ geben. Mit diesem Votum folgte der Landtag jetzt einer Empfehlung des Petitionsausschusses. Das Gremium zog damit die Konsequenzen aus dem Fall eines Professors an der Universität Stuttgart, der sich als Hinweisgeber gegen seinen Willen von einem Chefprüfer der Kontrollbehörde enttarnt sah. Zugleich setzte sich der Ausschuss dafür ein, dass dem Professor durch seine Information an die Kontrolleure „keine beruflichen Nachteile erwachsen“. Sofern ihm solche bereits entstanden seien, solle ein Ausgleich geprüft werden.

 

Der durch unsere Zeitung öffentlich gewordene Fall hat den Petitionsausschuss mehr als dreieinhalb Jahre lang beschäftigt. Laut der Eingabe hatte der Professor „irreguläre private Geschäftstätigkeiten“ mehrerer Mitglieder seines Instituts moniert. Dadurch werde das Land um Millionen geschädigt und seine eigene wissenschaftliche Tätigkeit stark beeinträchtigt. Nachdem eine Klärung innerhalb der Universität nicht gelungen sei, habe er sich an den Rechnungshof gewandt. Dabei habe er um strengste Vertraulichkeit gebeten und diese auch zugesichert bekommen. Gleichwohl habe der zuständige Direktor der Kontrollbehörde später gegenüber der Uni offenbart, dass die Information von ihm gekommen sei.

„Erhebliche Zweifel“ am Rechnungshof

Bei einer Beratung der Petition im vorigen Jahr hatte der Ausschuss das Verhalten des Chefprüfers noch missbilligt. Die Preisgabe des Hinweisgebers sei „inakzeptabel“ und schrecke künftige Informanten ab, hieß es. Man habe „erhebliche Zweifel bezüglich des ausreichenden Schutzes von Whistleblowern durch den Rechnungshof zum Ausdruck gebracht“, sagte eine Landtagssprecherin.

Die abschließende Bewertung der Eingabe fällt nun wesentlich milder aus, besonders unter Hinweis auf fehlende rechtliche Vorgaben. Danach hat der Rechnungshof-Direktor weder gegen das Gebot zur Verschwiegenheit noch gegen den Datenschutz verstoßen und auch nicht die Vertraulichkeit gebrochen. Der Umgang der Kontrollbehörde mit Informanten sei rechtlich „nicht geregelt“, konstatieren die Abgeordneten. Inzwischen habe der Präsident eine Richtlinie erlassen, wie mit Vertraulichkeitszusagen umzugehen sei. Diese dürften nur mit seiner Zustimmung erteilt werden und würden durch gesetzliche Auskunftspflichten eingeschränkt. Wie die Direktoren bei einer Prüfung vorgingen, falle zudem unter deren richterliche Unabhängigkeit.

Professor über Ergebnis verwundert

Der Ausschuss schloss sich zudem der Darstellung des Chefprüfers an, die Identität des Hinweisgebers sei an der Uni bereits bekannt gewesen. Dies hatte der Professor stets bestritten. Diese und andere Feststellungen des Gremiums könne er „nicht nachvollziehen“, sagte er unserer Zeitung. Zudem fehle bis heute jedes versöhnliche Zeichen des Rechnungshofs. Als Folge der Petition war ein Runder Tisch mit allen Beteiligten eingerichtet worden, an denen es um die Arbeitsmöglichkeiten des Professors ging. Eine entsprechende Übereinkunft werde nun umgesetzt, heißt es im Bericht des Ausschusses. Die Universität solle eine „angemessene Ausstattung“ seines Lehrstuhls sicherstellen.