Die Wahlkampfetats der großen Parteien haben längst die Millionengrenze geknackt. Das Geld dafür fließt aus vier Einnahmequellen. Welche sind das und wie viel geben die einzelnen Parteien aus?

Stuttgart - Am 14. März wird in Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt. Wahlkampf ist auch eine Materialschlacht. Das merken die Menschen spätestens dann, wenn an jedem Laternenmast ein Kandidatenplakat hängt.

 

Die Corona-Pandemie hat zwar das Werben um die Gunst der Wähler stark ins Internet verlagert, denn Kundgebungen sind nur noch eingeschränkt möglich. Doch Präsenz im Straßenverkehr ist nach wie vor Pflicht. So wird auch 2021 an keiner Kreuzung der „Wesselmann“ fehlen – das sind zimmerhohe Tafeln in den Maßen 3,60 mal 2,90 Meter, die einige Hundert Euro Miete kosten. TV-Spots gehen noch viel mehr ins Geld. Und auch Werbeagenturen wollen bezahlt sein.

Wie viel geben die Parteien aus?

So kann es nicht verwundern, dass die Wahlkampfetats der Parteien für die Landtagswahl die Millionengrenze knacken. Die Grünen im Land veranschlagen zum Beispiel 1,6 Millionen Euro, die Sozialdemokraten beziffern ihr Budget auf 1,8 Millionen, die CDU auf 2,5 Millionen Euro.

Woher nehmen sie das Geld? Parteien haben im Wesentlichen vier Einnahmequellen: Spenden, die Beiträge ihrer Mitglieder und Mandatsträger, unternehmerische Gewinne und schließlich die staatliche Finanzhilfe. Es ist also nicht so, dass der Steuerzahler die Parteien vollständig alimentiert.

Der Staat zahlt nur einen Teil

Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde das System der Wahlkampfkostenerstattung abgeschafft. Der Staat gibt nunmehr einen Zuschuss an die Parteien – und zwar nach deren „Verwurzelung in der Gesellschaft“. Das Parteiengesetz schreibt ausdrücklich vor, dass die staatlichen Mittel nur als „Teilfinanzierung“ gedacht sind. Dabei gilt der Grundsatz: Je größer der Erfolg – und zwar bei Wahlen, Mitglieder und Spendenwerbung – desto mehr Geld gibt Vater Staat dazu.

So kassieren sie derzeit 85 Cent für jede in einem Wahlkreis erhaltene Stimme – einberechnet werden die Ergebnisse bei den jeweils letzten Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen. Für die ersten vier Millionen Stimmen fließt sogar jeweils 1,03 Euro. Außerdem erhalten sie jährlich 0,45 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung (eingezahlter Mitglieds- oder Mandatsträgerbeitrag oder rechtmäßig erlangte Spende) erhalten haben. Allerdings werden nur Zuwendungen bis zu 3300 Euro je natürliche Person berücksichtigt. Und: Die Höhe der staatlichen Zuschüsse ist insgesamt begrenzt. Die Summe für eine Partei darf die von ihr selbst erwirtschafteten Einnahmen nicht übersteigen.

Geld wird nach Schema verteilt

Trotzdem kommt insgesamt ein stattlicher Betrag zusammen. So entfielen im Jahr 2019 von den insgesamt festgesetzten 193,5 Millionen Euro auf die sieben Bundestagsparteien 188,4 Millionen Euro, auf die nicht im Bundestag vertretenen 5,1 Millionen. Das Geld wird nach einem festen Schema zwischen den jeweiligen Bundesparteien und ihren Landesverbänden verteilt.